Am Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg wurde neu ein 14. Senat eingerichtet, der ab 1. Januar 2022 gesundheitsrechtliche Verfahren, zu denen auch Corona-Sachen gehören, bearbeiten soll.
In letzter Zeit war das Lüneburger OVG durch einige spektakuläre Entscheidungen zur Corona-Politik aufgefallen. Zuletzt hatte es am 16. Dezember die sogenannte 2G-Regel für den Einzelhandel aufgehoben.
Das Gesundheitsrecht war bisher dem 13. Senat zugeordnet. Nun wurden die Zuständigkeiten der verschiedenen Senate innerhalb des Oberverwaltungsgerichts neu verteilt.
Der Ökonom und Finanzwissenschaftler Stefan Homburg kommentierte mit Bezug auf eine Pressemeldung den Vorgang auf seinem Twitter-Kanal wie folgt:
"Seit 2020 hat der 13. Senat des OVG Lüneburg überzogene Maßnahmen aufgehoben, zuletzt 2G für den Einzelhandel.
Jetzt hat man ihm die Zuständigkeit für Corona entzogen und flugs einen 14. Senat gegründet. Klar, dass das schon seit Monaten geplant war!"
Ein Zusammenhang mit der bisherigen Entscheidungspraxis scheint nicht ganz ausgeschlossen, wie auch das niedersächsische Politik-Journal Rundblick nahelegt.
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