Gericht in Niedersachsen kippt 2G-Regel im Einzelhandel

Überraschendes Urteil am Donnerstag: Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg kippt die 2G-Regel im Einzelhandel in Niedersachsen.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) im niedersächsischen Lüneburg hat die 2G-Regel im Einzelhandel mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt, wie der NDR berichtet.

Die Maßnahme sei nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar, entschied das Gericht am Donnerstag laut Mitteilung. Der Gerichtsbeschluss ist demzufolge nicht anfechtbar. Geklagt hatte eine Antragstellerin, die laut OVG im Einzelhandel einen Filialbetrieb mit Mischsortiment betreibt.

In Niedersachsen galt seit Sonntag die 2G-Regel im Einzelhandel. Demnach hatten nur noch Geimpfte oder Genesene Zutritt zu Geschäften. Der Landtag hatte zuvor dafür gestimmt. Dies galt jedoch nicht für Geschäfte der Grundversorgung wie zum Beispiel Supermärkte, Drogerien und Apotheken – hier durften auch Ungeimpfte weiterhin einkaufen. 

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