Die Stimmung im deutschen Einzelhandel ist getrübt. Dabei hatte man auch auf den Onlinehandel gesetzt und einen Rekordumsatz für die Vorweihnachtszeit in diesem Jahr prognostiziert.
Laut ifo-Institut klagen 81,6 Prozent der Einzelhändler über Lieferprobleme von Waren. Der Leiter der ifo-Umfragen, Klaus Wohlrabe, fasst das Dilemma zusammen:
"Der Einzelhandel wird gerade doppelt belastet. Händler können nicht alle Produkte anbieten. Und Kunden sind angesichts der hohen Inzidenzen zurückhaltend beim Einkaufen."
Am günstigsten sieht es noch bei Anbietern von Spielzeugwaren aus. Am schlechtesten bei elektronischen Haushaltsgeräten und Unterhaltungselektronik. Besonders hier gibt es Lieferengpässe und bestellte Waren kommen nicht rechtzeitig an.
Auf Twitter veröffentlichte das Institut eine Grafik:
Der Geschäftsführer des Handelsverbands Deutschland Stefan Genth verweist auf die 2G-Regeln. Ungeimpfte haben danach keinen Zutritt zu Geschäften, welche die Politik als nicht lebensnotwendig einstuft.
Die "erwartete kräftige Erholung für das Jahr 2022 verschiebt sich weiter nach hinten. Insgesamt dürfte das Bruttoinlandsprodukt in diesem Jahr um 2,5 Prozent, im kommenden Jahr um 3,7 Prozent und im Jahr 2023 um 2,9 Prozent zulegen."
Am Dienstag schrieb Olaf Scholz zu den Maßnahmen, mit welcher die Pandemie unter Kontrolle gehalten werden soll:
In Niedersachsen entschied man sich für ein Aus der 2G-Regel und führte stattdessen die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske ein. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg kam zu dem Ergebnis, dass die 2G-Regel unverhältnismäßig sei und ein Besuch in den Geschäften kein Pandemietreiber. Der SPD-Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sagte zu dem Urteil:
"Trotzdem möchte ich darauf hinweisen, dass es weder epidemiologisch noch gesundheitspolitisch Sinn macht, eine solche Regel jetzt zu kippen. Insbesondere in Anbetracht der vor uns stehenden Omikron-Welle."
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