Corona-Inzidenzwerte: Niedersachsens Regierungschef für "verlängerte Weihnachtspause"

Der niedersächsische Regierungschef Weil sprach sich für Kontaktbeschränkungen nach den Weihnachtsfeiertagen aus. Ob es dazu kommt, wird die Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag entscheiden. Laut Weil ist nach den Weihnachtsfeiertagen ein Anstieg der Inzidenzen zu erwarten.

Niedersachsens Regierungschef Stephan Weil (SPD) warnte gegenüber der Welt, dass die "zahlreichen Familienkontakte" zu Weihnachten die Zahl der Corona-Fälle wieder in die Höhe treiben würden. Daher sollte sich an eine "Neujahrsruhe" gehalten werden: 

"Es ist also eine Überlegung wert, ob man die damit verbundene Infektionsdynamik nicht durch eine begrenzte Auszeit abmildern sollte." 

Am Montag meldete das Robert Koch-Institut (RKI) eine Sieben-Tage-Inzidenz von 441,9. Binnen eines Tages gab es insgesamt 27.836 neu registrierte Testpositive. Vor einer Woche waren es 29.364. Das RKI spricht von einer leicht abschwächenden Dynamik im Transmissionsgeschehen, die durch die seit kurzem geltenden Vorschriften zu Kontaktreduzierungen erreicht worden sei. 

Die Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag könnte richtungsweisend werden, ob es zu weiteren Kontaktbeschränkungen nach den Weihnachtsfeiertagen für Geimpfte und Ungeimpfte kommen wird. Weil sagte hierzu: 

"Am Ende hängt das von der Entwicklung des Infektionsgeschehens und von der Lage auf den Intensivstationen ab."

Ungeimpfte müssen sich schon jetzt Kontaktbeschränkungen beugen. Diese dürfen sich nur mit zwei Personen eines anderen Haushalts treffen. Etwa 69 Prozent der Bevölkerung gelten als vollständig geimpft. 16,7 Prozent haben bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten. Kinder bis 14 Jahren zählen nicht dazu. Der designierte Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) teilte gegenüber dem Bayerischen Rundfunk mit, Freiheitseingriffe sollten auf das unbedingt Nötigste beschränkt werden. Darauf würde seine Partei achten. 

Mehr zum Thema - "Dürftig, gefährlich, feige" – Heribert Prantl über Corona-Urteil des Bundesverfassungsgerichts