Immer wieder wurde in den vergangenen Woche über die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht debattiert. Informationen des Spiegel zufolge spricht sich der künftige Kanzler Olaf Scholz (SPD) nun für eine solche Maßnahme aus.
Er sagte am Dienstag, es sei wichtig, "dass wir eine allgemeine Impfpflicht etablieren". Scholz erklärte dies bei den Länder-Beratungen zu Corona mit den Ministerpräsidenten und Noch-Bundeskanzlerin Angela Merkel. Scholz fordert eine "fraktionsübergreifende Initiative". Er sagte weiter:
"Ich als Abgeordneter werde ihr jedenfalls zustimmen, um das ganz klar zu sagen."
Die Impfpflicht sollte nach Ansicht des Sozialdemokraten beginnen, "wenn jeder eine realistische Chance hatte, sich zweimal impfen zu lassen. Das müsste uns bis Anfang Februar gelingen." Der Bundestag könne dazu sehr schnell die Beratungen aufnehmen und Entscheidungen treffen.
Scholz stellte in der Runde auch Generalmajor Carsten Breuer als Leiter des geplanten Krisenstabs zur Corona-Bekämpfung vor. Scholz hatte angekündigt, der neue Krisenstab unter Führung eines Generals solle unter anderem die Booster- und weiteren Corona-Impfungen in Deutschland beschleunigen. Regierungssprecher Steffen Seibert hatte am Vortag erklärt, der Krisenstab solle baldmöglichst starten. Der 56-jährige Generalmajor Breuer führt das Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr.
In der Runde hatten die unionsgeführten Bundesländer Forderungen nach härteren bundesweiten Maßnahmen vorgestellt:
Demnach sollten sich Ungeimpfte nur mit maximal fünf Personen aus höchstens zwei Hausständen treffen dürfen – Genesene, Geimpfte und Kinder unter 12 nicht mitgerechnet.
Klubs und Diskotheken sollten schließen.
Die Zuschauerkapazität dürfe bei Großveranstaltungen maximal zu einem Drittel ausgeschöpft werden.
Der Bund sollte demnach das Infektionsschutzgesetz so anpassen, dass die bislang in Absatz 1 des Paragrafen 28a festgelegten Maßnahmen den Ländern weiter zur Verfügung stehen. Hier gehe es etwa um Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen, das Untersagen von Veranstaltungen oder Reisen sowie die Schließung von Geschäften oder Gastronomie.
In Gebieten mit einer außerordentlich hohen Sieben-Tage-Inzidenzen sollten demnach zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden können. Welche Maßnahmen dies sein könnten und ab welcher Inzidenz dies gelten soll, führten die unionsgeführten Länder in dem Dokument aber nicht auf.
Zudem bitten die unionsgeführten Länder die Bundesregierung, die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht vorzubereiten – dieses Ansinnen dürfte angesichts von Scholz' Äußerungen beim designierten Kanzler auf Zustimmung stoßen. Derzeit bereiten die Ampelparteien zusammen mit dem Gesundheitsministerium einen Gesetzentwurf für eine teilweise Impfpflicht für das Personal in bestimmten Einrichtungen vor. Dieser soll kommende Woche das erste Mal im Bundestag beraten werden. Die unionsgeführten Länder und Baden-Württembergs grüner Ministerpräsident Winfried Kretschmann forderten, diese einrichtungsbezogene Impfpflicht müsse noch in diesem Jahr in Kraft treten.
Die Beratungen fanden vor dem Hintergrund zweier Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts statt. Dieses hatte entschieden, dass Schulschließungen sowie Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen in der dritten Corona-Welle im Frühjahr rechtens waren. Manche sehen in der Entscheidung die Grundlage für eine neue Bundesnotbremse.
Am Donnerstag kommender Woche, dem 9. Dezember, wollen Bund und Länder dann bei einer regulären Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) über die Coronalage beraten.
Bereits davor sprach sich Scholz für mehr 2G und scharfe Maßnahmen in seinen Maßnahmen-Katalog aus:
Er fordert bundesweit 2G beim Einzelhandel, davon ausgenommen werden sollen Supermärkte. Außerdem sollen Discos und Clubs bei hohen Inzidenzen schließen, auch Großveranstaltungen sollen zumindest begrenzt werden. Zudem solle überdacht werden, wie lange Impfungen gelten. Es könne nicht sein, "dass jemand mit zwei Impfungen für die nächsten 20 Jahre als 2G zählt", so Scholz.
Am Dienstag Nachmittag berichteten Bild und Rheinische Post, dass der designierte Bundeskanzler sowie die SPD-regierten Länder außerdem Nachweise über vollständige Corona-Schutzimpfungen nur noch für die Dauer von sechs Monaten als Beleg für den Impfschutz anerkennen. Begründet werde dies mit dem allmählichen Nachlassen des Impfschutzes.
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