Er ließ Fünfjährige verdursten: Lebenslange Haft für IS-Sympathisanten

Im Prozess um den Tod eines versklavten jesidischen Kindes hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main einen Iraker zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Vorsitzende Richter sprach vom weltweit ersten Urteil dieser Art. Der Angeklagte hatte eine Fünfjährige bei sengender Hitze an ein Fenster gekettet, wodurch sie eines qualvollen Todes starb.

Der aus dem Irak stammende Anhänger der Dschihadistenmiliz wurde am Dienstag des Völkermordes und eines Kriegsverbrechens mit Todesfolge schuldig gesprochen. Der Vorsitzende Richter Christoph Koller sprach vom weltweit ersten Urteil wegen der Verbrechen der Terrormiliz Islamischer Staat an der Minderheit der Jesiden. Während der Vorbemerkungen zur Urteilsbegründung sackte der Angeklagte im Saal zusammen, die Sitzung wurde unterbrochen.

In ihrem Plädoyer Anfang November hatte die Bundesanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe und die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld gefordert. Al-J. soll als mutmaßliches IS-Mitglied zwischen Juli und September 2015 eine Jesidin und ihre Tochter als Sklavinnen gehalten und misshandelt haben. Um die Fünfjährige zu bestrafen, soll er sie bei glühender Hitze ohne Trinkwasser an ein Fenstergitter im Hof des Anwesens im irakischen Falludscha gekettet haben, wo das Kind laut Anklage qualvoll verdurstete. Die Mutter des Mädchens überlebte, ihr wurde ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro zugesprochen.

Die deutsche Ex-Frau von Al-J. war bereits im Oktober vom Oberlandesgericht München zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Laut Urteil hatte sie nichts unternommen, um dem kleinen Mädchen zu helfen. Als Zeugin im Prozess gegen Al-J. hatte die heute 30-Jährige ihren früheren Mann als gewalttätig beschrieben. 

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(rt de/dpa)