Verteidigungsministerium macht Corona-Impfung duldungspflichtig - bei Weigerung droht Strafe

Das Verteidigungsministerium hat die Corona-Schutzimpfung für die Männer und Frauen in der Bundeswehr duldungspflichtig gemacht. Eine Weigerung, sich impfen zu lassen, kann somit auch Strafen nach sich ziehen.

Die Bundeswehr verpflichtet alle Männer und Frauen in der Bundeswehr, sich gegen Sars-CoV-2 impfen zu lassen, wie ntv berichtet. Demnach kann eine Weigerung Strafen wie Disziplinarverfahren nach sich ziehen. Eine entsprechende Entscheidung habe die geschäftsführende Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) am Mittwoch getroffen, wie ein Sprecher des Ministeriums erklärte.

Bisherige Pläne, Impfungen gegen das Coronavirus für die mehr als 180.000 Angehörigen der Bundeswehr "duldungspflichtig" zu machen, waren wegen des Widerstands der Personalvertreter zunächst verzögert worden.
Am Montag hatte jedoch nach stundenlangen Verhandlungen ein Schlichtungsausschuss aus je drei Vertretern des Verteidigungsministeriums und der Beteiligungsgremien die Empfehlung dafür gegeben.


Am Mittwoch bestätigte der Sprecher des Bundesministeriums der Verteidigung, Kapitän zur See David Helmbold, in der Bundespressekonferenz, dass die generelle Duldungspflicht beschlossen und von der Bundesministerin  angewiesen wurde. Die Wehrbeauftragte Eva Högl (SPD) und Verteidigungspolitiker der Ampel-Parteien - SPD, Grüne und FDP - hatten sich zuletzt dafür ausgesprochen, die Corona-Impfungen in das Basisimpfschema aufzunehmen und damit verpflichtend zu machen.


Für Bundeswehrangehörige im Auslandseinsatz gilt die Verpflichtung zur Duldung dieser Impfung bereits seit März, wobei die Umsetzung eine Woche in Anspruch nahm. Laut dem Blog "augengeradeaus" wird im derzeitigen Verfahren erwartet, dass die Umsetzung schneller geht.

Wer nun seine Duldungspflicht gegenüber Impf- und Vorsorgemaßnahmen verweigert, dem drohen disziplinarrechtliche Konsequenzen. Die Bundeswehr verweist auf das Soldatengesetz – wonach Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit hingenommen werden müssen, wenn das der Bekämpfung von Infektionskrankheiten dient – und auf die Sicherung der Einsatzbereitschaft der Truppe.

Im entsprechenden Gesetz heißt es:

„Der Soldat muss ärztliche Maßnahmen gegen seinen Willen nur dann dulden, wenn sie 1. der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen oder 2. der Feststellung seiner Dienst- oder Verwendungsfähigkeit dienen.“

Weiter wird ausgeführt:

"Lehnt der Soldat eine zumutbare ärztliche Maßnahme ab und wird dadurch seine Dienst- oder Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt, kann ihm die Versorgung insoweit versagt werden. Nicht zumutbar ist eine ärztliche Maßnahme, die mit einer erheblichen Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden ist."


Im Fall schwerer Komplikationen durch eine Impfung ergeben sich versorgungsrechtliche Ansprüche.

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