Das deutsche Berufungsgericht hat dem Auslieferungsgesuch der USA für den russischen Musiker und DJ Denis Kasnatschejew, dem Geldwäsche und Cyberkriminalität zur Last gelegt werden, stattgegeben. Dies teilte Iwan Melnykow, Vizepräsident der russischen Abteilung des Internationalen Komitees für Menschenrechte, am Montag der Nachrichtenagentur TASS mit.
Ihm zufolge lege der Gerichtsbeschluss einige Bedingungen fest, unter denen die Auslieferung möglich sei. Dazu gehöre es, ohne die Zustimmung der Bundesrepublik keine weiteren Anklagen gegen Kasnatschejew wegen Handlungen zu erheben, die nicht Gegenstand des Auslieferungsersuchens und der genannten Anklageschrift sind. Auch die Haftbedingungen von Kasnatschejew sollen nicht verschlechtert werden.
Melnykow betonte jedoch, dass das Gericht bei der Entscheidung über die Auslieferung des DJs an die USA in Teilen gegen die Grundsätze eines fairen Verfahrens verstoßen habe. Nach Angaben des Menschenrechtsaktivisten wurden dem Musiker nicht alle Unterlagen zu der Gerichtssitzung zur Verfügung gestellt. Und auch die Gerichtsentscheidung in russischer Sprache wurde ihm nicht sofort vorgelegt, was ebenfalls einen Verstoß gegen das Recht auf eine zugängliche Verfahrenssprache darstelle. Melnykow fügte hinzu:
"Es gibt keine Beweise für seine Beteiligung an der inkriminierten Tat. Er hat keine spezielle wirtschaftliche oder technische Ausbildung. Er befindet sich in Deutschland und hat alle Gesetze dieses Landes befolgt."
Das Urteil sei in Abwesenheit des Angeklagten gefällt worden, ohne dass er im Voraus über den Ort und die Zeit der Anhörung informiert worden sei, so Melnykow ferner. Er verwies dabei auf Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention, wo dieses Recht einer Person bei Strafverfahren verankert ist. Des Weiteren zeigte sich Melnykow darüber besorgt, dass Kasnatschejew in den USA der Folter ausgesetzt werden könnte, denn es habe in der Vergangenheit mehrere Zeugnisse "für unmenschliche Behandlung von Gefangenen, auch von unseren Bürgern", gegeben. Welche Garantien seitens der US-Vertreter Kasnatschejew erteilt werden, sei ebenfalls unklar. Indessen kündigte Melnykow an, gegen den Beschluss Berufung einzulegen.
Wie die Sprecherin des russischen Außenministeriums, Maria Sacharowa, zuvor erklärt hatte, wird Russland entschiedene Schritte unternehmen, um die Auslieferung Kasnatschejews an die USA zu verhindern. Ihr zufolge sollten alle ihn betreffenden rechtlichen Verfahren auf deutschem Boden durchgeführt werden, auch unter Einbeziehung der russischen Strafverfolgungsbehörden. Außerdem, so die Diplomatin, fehlten in der allgemeinen Mitteilung des Landgerichts, die der Berliner Senat der russischen Botschaft hatte zukommen lassen, konkrete Angaben zu den Umständen des Falles. Sacharowa brachte ihre Hoffnung zum Ausdruck, dass Berlin "gesunden Menschenverstand walten lässt" und "sich nicht Washington anschließt, das seit Jahren systematisch eine extraterritoriale Auslegung von Rechtsnormen anwendet" um russische Bürger weltweit zu verfolgen.
Nach Angaben der US-Strafverfolgungsbehörden soll Kasnatschejew angeblich als Mitglied einer russischen Cyber-Mafia zusammen mit seinen Komplizen in den Jahren zwischen 2010 und 2020 mehr als eine Million US-Dollar im Darknet gewaschen haben. Er wurde am 29. Mai 2020 in Berlin verhaftet. Ein Gericht ließ ihn später gegen eine Kaution von 20.000 Euro auf Bewährung frei.
Kasnatschejew weist alle Vorwürfe vehement zurück. Nach seiner Festnahme hatte seine Managerin bei Facebook die öffentliche Gruppe "Justice for Denis" zur Unterstützung des Musikers eingerichtet. Sie zählte mitunter mehr als 3.000 Mitglieder.
Mehr zum Thema - Berliner Gericht lässt russischen DJ Denis Kaznacheev auf Bewährung frei