Wie eine Sprecherin am Dienstagmorgen bestätigte, schloss die Behörde bereits im Februar das Ermittlungsverfahren gegen die zum Stellantis-Konzern gehörende Opel Automobile GmbH "wegen Verletzung von Dokumentationspflichten" bei der Genehmigung der Dieselmodelle mit einer entsprechenden Geldbuße ab. Diese sei zwischenzeitlich bezahlt, teilte die Sprecherin mit. Einen Prozess nach dem Vorbild der Volkswagen AG werde es daher beim Fall Opel nicht geben. Zuerst hatte der Hessische Rundfunk berichtet.
Gegen insgesamt sechs verantwortliche Opel-Manager wurden die Verfahren wegen geringer Schuld beziehungsweise gegen Zahlung von Auflagen eingestellt. Opel legt Wert auf die Feststellung, dass der Bußgeldbescheid keinen Vorwurf einer vorsätzlichen Tat oder einer Straftat enthalte, insbesondere keines Betruges. "Er enthält auch keine Feststellung einer illegalen Abschalteinrichtung", sagte ein Unternehmenssprecher. Opel sei weiterhin grundsätzlich der Überzeugung, dass alle Fahrzeuge jederzeit den gesetzlichen Vorgaben entsprochen haben.
Angestoßen hatte die Ermittlungen der Verein Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH). Im Jahre 2018 verhängte das dem Bundesverkehrsministerium unterstehende Kraftfahrt-Bundesamt einen verpflichtenden Rückruf zu Opel-Modellen, die auf der Straße deutlich erhöhte Schadstoffmengen ausgestoßen hatten. Opel reagiert mit einer veränderten Software.
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