Auch an Hochschulen gilt hierzulande meist die 3G-Regelung. Das heißt, Studenten müssen für eine Teilnahme an Präsenzveranstaltungen einen Nachweis erbringen, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Die Hochschule Karlsruhe will nun deutlich härter gegen Studenten ohne 3G-Nachweis vorgehen. Wer sich nicht an die 3G-Regelung hält, muss mit einem Ausschluss von der Uni rechnen.
Wie ein Sprecher der Hochschule am Donnerstag erklärte, gebe es zum neuen Semester ein dreistufiges Verfahren. Wer ohne den Nachweis einer Impfung, einer Genesung oder eines Tests an Lehrveranstaltungen der Hochschule teilnehme, werde zunächst für zwei Wochen von Präsenzveranstaltungen ausgeschlossen. Bei einem zweiten Verstoß erfolge ein Ausschluss bis zum Ende des Semesters. Wer ein drittes Mal gegen die 3G-Regelung verstoße, dem drohe die Exmatrikulation.
In einer Mitteilung der Hochschule heißt es weiter, dass der sichere Präsenzbetrieb nur aufrechterhalten werden könne, wenn alle im Studienbetrieb die 3G-Regel beachten. Dadurch solle ein mögliches geringes Infektionsgeschehen erreicht werden. Die Hochschule werde die Studenten daher stichprobenartig überprüfen. Das Wissenschaftsministerium begrüßte die Regelung der Hochschule und bezeichnete sie als "Vorgehen mit Augenmaß". Eine Sprecherin teilte am Donnerstag mit, dass man mit Konsequenzen rechnen müsse, wenn man zum wiederholten Mal gegen die Regel verstoße. Zudem gehe es erst am Ende um eine Exmatrikulation. Außerdem wies sie darauf hin, dass der Verstoß gegen die 3G-Regelung laut Coronaverordnung eine Ordnungswidrigkeit darstelle.
Mehr zum Thema - Selektion an den Unis: Impfen, teuer "frei"testen oder Studium ade
(rt/dpa)