Freie-Wähler-Anwalt Härting stellt Befangenheitsanträge gegen Verfassungsrichter

Das Bundesverfassungsgericht hält eine öffentliche Verhandlung der Klage gegen die Bundesnotbremse nicht für nötig. Die Kanzlei Härting, die die Freien Wähler vor Gericht vertritt, erkennt hinter dieser Begründung Befangenheit der Richter aufgrund zu großer Nähe zum Bundeskabinett.

Die Rechtsanwaltskanzlei Härting, die Abgeordnete der Partei Freie Wähler bei ihrer Klage gegen die Bundesnotbremse vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vertritt, hat Ablehnungsgesuche wegen Befangenheit gegen zwei der Richter eingereicht.

Die Befangenheitsanträge richteten sich gegen den Präsidenten des BVerfG Stephan Harbarth und die Richterin Susanne Baer, teilte Niko Härting, Partner der Kanzlei, am Samstagabend auf seinem Twitterkonto mit.

Härting begründete den Schritt seiner Kanzlei damit, dass der Erste Senat unter Vorsitz von Prof. Harbarth "nach vorläufiger Einschätzung des Senats" eine mündliche (öffentliche) Verhandlung für unnötig halte. Die Gründe für diese Einschätzung seien der Kanzlei nie mitgeteilt worden.

Ferner sei es Ende Juli zu geheimen Absprachen zwischen Harbarth und der Bundesjustizministerin Christine Lamprecht gekommen. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit soll Harbarth der Justizministerin die Gelegenheit gegeben haben, die Bundesnotbremse zu erläutern. Das wecke Zweifel an Harbarths Unvoreingenommenheit. Zuletzt stehen auch gegen Richterin Baer ähnliche Vorwürfe im Raum.

Am 22. April hatte Hubert Aiwanger, Bundesvorsitzender der Freien Wähler, die Klage vor dem BVerfG auf einer Pressekonferenz angekündigt und erläutert: "Das geplante Infektionsschutzgesetz ist zu pauschal, undifferenziert und radikal." 

Mehr zum Thema Wegen Lohnausfalls für Ungeimpfte: Aiwanger droht, vor Bundesverfassungsgericht zu ziehen