Nach Streit um Briefwähler: Meinungsforschungsinstitut Forsa verklagt Bundeswahlleiter

Das Meinungsforschungsinstitut Forsa zieht gegen den Bundeswahlleiter vor Gericht. Geklärt werden soll die Frage, ob Meinungsforschungsinstitute das Abstimmungsverhalten von Briefwählern in Umfragen veröffentlichen dürfen. Nach Auffassung des Bundeswahleiters ist dies unrechtmäßig.

Zwischen dem Bundeswahlleiter und dem Meinungsforschungsinstitut Forsa gibt es einen Rechtsstreit um die Frage, ob die Daten von Briefwählern für die Erhebung der Sonntagsfrage zur Bundestagswahl erhoben werden dürfen. Eine Gerichtssprecherin des Verwaltungsgerichts Wiesbaden bestätigte am Freitag der Nachrichtenagentur AFP den Eingang eines entsprechenden Eilantrags und einer Klage.

Umfrageinstitute stellen zufällig ausgewählten Bürgern regelmäßig die Frage: "Wenn am Sonntag Bundestagswahl wäre, wen würden Sie wählen?" Forsa fragt dabei auch, ob jemand bereits per Briefwahl gewählt hat und für wen man gestimmt hat.

Daraufhin hat Bundeswahlleiter Georg Thiel Forsa in einem Schreiben vom 24. August dazu aufgefordert, im Zusammenhang mit der Sonntagsfrage zur Bundestagswahl keine Umfrageergebnisse mehr zu veröffentlichen, in denen die Ergebnisse der Briefwahl mit einbezogen sind. Nach Auffassung Thiels ist dies nach dem Bundeswahlgesetz unzulässig. Dort steht:

"Die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidung ist vor Ablauf der Wahlzeit unzulässig."

Abstimmungsdaten dürfen demnach nicht vor dem Wahltag, dem 26. September, ab 18 Uhr verwendet werden. Wie der Business Insider schreibt, hat Thiel die Meinungsforschungsinstitute darauf hingewiesen, dass die Abfrage der Wahlentscheidung von Briefwählern nicht rechtmäßig sei, und mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 50.000 Euro gedroht. Thiel befürchtet, dass das Wahlverhalten der noch Unentschlossenen mit solchen Umfragen in unzulässiger Weise beeinflusst werden könnte.

Nach Ansicht von Forsa-Chef Manfred Güllner bezieht sich der Passus des Wahlgesetzes aber nur auf die Befragung am Wahltag selbst – also etwa bei Umfragen beim Verlassen der Wahllokale. Bereits früher sei die Befragung von Briefwählern mit in die Umfrageergebnisse eingeflossen – ohne dass besonders kenntlich gemacht wurde, wie die Briefwähler abstimmten, so der Forsa-Chef gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters. Güllner erklärte weiter:

"Heute ist dies bei einem erwarteten Briefwähleranteil von 40 bis 50 Prozent sogar besonders wichtig, weil es Abweichungen des Stimmverhaltens von Urnen- und Briefwählern gibt."

In der kommenden Woche erwarte Güllner eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts.

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