Immer weniger ausländische Bürger verlassen Deutschland, obwohl sie per Ausweisungsverfügung hierzu verpflichtet wären. Dies ergab eine Anfrage der Linksfraktion an das Bundesinnenministerium. Die Neue Osnabrücker Zeitung, der die Antwort auf die Anfrage vorliegt, berichtete zuerst darüber.
Als Ursache wurde die Einschränkung des Reiseverkehrs aufgrund der Corona-Krise angegeben. Aus demselben Grund sollen auch weniger Abschiebungen durchgeführt worden sein.
Zum Stichtag am 30. Juni 2021 waren im Ausländerzentralregister 317.636 ausländische Bürger gemeldet, die Deutschland verlassen sollen oder bis auf weiteres nicht mehr betreten dürfen. Mehr als 31.300 dieser Personen halten sich dennoch weiterhin in der Bundesrepublik auf. Im Vorjahr waren knapp 30.000 Ausländer von einer entsprechenden Verfügung betroffen.
Der Unterschied zwischen Ausweisung und Abschiebung
Eine Ausweisung unterscheidet sich von einer Abschiebung rechtlich darin, dass die Ausweisung den formalen Entzug des Aufenthaltsrechts bedeutet. Der betroffene ausländische Bürger ist danach verpflichtet, Deutschland zu verlassen. In der Regel ist mit einer Ausweisung das Verbot verbunden, erneut nach Deutschland einzureisen. Das Einreiseverbot gilt unbegrenzt bis zu einer behördlichen Aufhebung, die durch einen Antrag erwirkt werden kann.
Dem Gesetz zufolge kann ein Ausländer ausgewiesen werden, wenn sein Aufenthalt in Deutschland die öffentliche Sicherheit und Ordnung beeinträchtigt. Hiervon sind vor allem Personen betroffen, die schwere Straftaten begangen haben und dafür rechtskräftig verurteilt worden sind.
Im Unterschied zur Ausweisung impliziert eine Abschiebung, dass ein ausländischer Bürger, der bereits ausgewiesen wurde, zwangsweise in sein Heimatland zurückgebracht wird. Insofern bedeutet eine Ausweisung nicht, dass die ausgewiesene Person die Bundesrepublik tatsächlich verlässt.
Ausweisungen nehmen zu, Abschiebungen nehmen ab
Bis zum Stichtag am 31. Juni wurde im ersten Halbjahr 2021 gegen 3.714 Ausländer in Deutschland eine Ausweisung verfügt, im Jahr davor waren es insgesamt 8.257. Damit ist der Trend im Vergleich zu den 11.081 im Jahr 2019 verfügten Ausweisungen leicht rückläufig.
Insgesamt nimmt die Zahl der Ausweisungen aber zu. Das Jahr 2019 markierte hier einen Höchststand. Im Vergleich zum Jahr 2010 mit 4.247 Ausweisungen hat sich die Zahl mehr als verdoppelt. Bei den Ausländern, die im vergangenen Jahr von Ausweisungen betroffen waren, handelte es sich vor allem um Ukrainer (1.133), Albaner (973) und Serben (571). In neun von zehn Fällen waren es Männer.
Währenddessen sinkt die Zahl der abgeschobenen Ausländer. Im ersten Quartal dieses Jahres wurden 2.880 ausländische Bürger in ihre Heimatländer abgeschoben. Bei ihnen handelte es sich vor allem um Georgier, Albaner, Moldawier und Afghanen. Im Jahr 2020 wurden im gleichen Zeitraum 4.088 Personen abgeschoben, im Jahr davor waren es 5.613.
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