Baden-Württemberg: Abfrage des Impfstatus durch Arbeitgeber soll legal werden

Arbeitgeber müssen die rechtliche Möglichkeit haben, den Impfstatus ihrer Angestellten zu erfahren. Das forderte der Amtschef des baden-württembergischen Sozialministeriums in einem Schreiben an den Bund. Die bisherige Regelung erlaubt das nur im medizinischen Bereich.

In einem Schreiben an den Bund hat der Amtschef des baden-württembergischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Verkehr, Uwe Lahl, für Arbeitgeber das Recht gefordert, den Impfstatus der Angestellten abzufragen. Die Rechtsgrundlage solle in einer Neufassung des Infektionsschutzgesetzes geschaffen werden.

Laut einem Bericht der Zeit  war in dem Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium davon die Rede, dass die bisherige Regelung nicht ausreiche. Momentan dürfen nur Arztpraxen und Krankenhäuser den Impfstatus ihrer Angestellten abfragen.

Nachder Auffassung des Sozialministeriums sei die Ermächtigung aber auf weitere Bereiche auszuweiten. Das gelte insbesondere dort, wo "aufgrund eines erhöhten Publikumsverkehrs oder dem [sic!] Kontakt mit vulnerablen Gruppen" ein höheres Infektionsrisiko bestehe.

Zu diesen Bereichen gehörten an erster Stelle Pflegeeinrichtungen. Die Ausweitung auf Schulen und die Polizei sei aber ebenso denkbar.

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