Weil er Maskenpflicht mit Gaskammern verglich: Hamburger muss Strafe zahlen

Ein 55-jähriger Hamburger verglich auf Facebook die Maskenpflicht mit der Tötung durch Gaskammern. Zwar leugnete er eine Anspielung auf die Ermordung von Juden während des Nationalsozialismus, konnte das Gericht damit aber nicht überzeugen.

Ein 55-jähriger Hamburger musste sich vor dem Amtsgericht Wandsbek wegen Volksverhetzung verantworten. Dabei geht es um einen Beitrag vom 22. Oktober 2020 auf Facebook, bei dem er einen Vergleich zwischen der coronabedingten Maskenpflicht und Gaskammern zog. In seinem Beitrag schrieb der Mann:

"Früher hat man Menschen in Gaskammern umgebracht. Heute werden die Menschen durch Masken vergast!"

Die Staatsanwaltschaft warf dem Hamburger vor, das durch den nationalsozialistischen Völkermord verursachte Leid zu verharmlosen und es mit den Einschränkungen durch die coronabedingte Maskenpflicht gleichzusetzen. Der 55-Jährige weigerte sich zunächst, einen Strafbefehl über 1.800 Euro zu zahlen, und legte Beschwerde ein – es kam zum Prozess.

Der Angeklagte erklärte, er habe mit seinem Vergleich nicht auf die Gaskammern in den Konzentrationslagern der Nationalsozialisten angespielt, sondern auf die Gaskammern, in denen in den USA die Todesstrafe vollstreckt wurde. Das Gericht schenkte dem allerdings kein Glauben und bezeichnete die Rechtfertigung als Schutzbehauptung. Er wurde am Montag zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt (60 Tagessätze à 30 Euro).

Mehr zum Thema2-G-Regel: Hamburg schließt als erste Stadt Ungeimpfte indirekt von Veranstaltungen aus