Richter am Sozialgericht Detmold: Einschränkungen für Ungeimpfte verfassungsrechtlich bedenklich

Angesichts einer möglichen "vierten Welle" plant Jens Spahn Einschränkungen für Ungeimpfte. Laut Friedrich Straetmanns, Richter am Sozialgericht Detmold, wäre dies jedoch verfassungsrechtlich bedenklich – der Staat müsse bei Einschränkungen auch über Entschädigungen nachdenken.

Zwar soll es für die Corona-Impfungen keine Impfpflicht geben, doch wenn es nach Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geht, sollen Menschen, die sich nicht gegen COVID-19 impfen lassen wollen, künftig Einschränkungen erfahren.

Jüngst schlug Spahn vor, dass Ungeimpften angesichts einer möglichen "vierten Welle" im Herbst auch der Zugang zu Stadien und Theatern verboten werden könnte. Doch für diese Vorschläge erntete Spahn nicht nur Kritik von politischer Seite: Es gibt auch Bedenken, ob derartige Einschränkungen verfassungsrechtlich vertretbar seien.

Friedrichs Straetmanns, rechtspolitischer Sprecher der Partei Die Linke und Richter am Sozialgericht Detmold, erklärte NDR Info, dass es sich bei den Restriktionen schließlich um Grundrechtseinschränkungen handele. Straetmanns stellte klar, dass auch Ungeimpfte Grundrechtsträger seien:

"Pauschal zu sagen, nur weil jemand nicht geimpft ist, wird er mit bestimmten Einschränkungen belegt, ist aus meiner Sicht verfassungsrechtlich nicht ausreichend."

Focus online erklärte er zudem, dass das Ganze verfassungsrechtlich "ein heikles Thema" sei. Im Einzelfall, wenn es medizinisch bewiesen sei, dass ein höheres Risiko von Ungeimpften ausgehe, könnten zwar Einschränkungen verhängt werden. Pauschale Erlasse von Beschränkungen für Ungeimpfte sehe er jedoch "sehr kritisch". Er bezweifelt auch, dass Spahns geplante Einschränkungen eine solide wissenschaftliche Basis haben, und forderte, dass die Regierung diesbezüglich ihre Quellen offenlegen müsse. Falls es dazu kommen sollte, dass Ungeimpfte von Bereichen des öffentlichen Lebens ausgeschlossen werden, müsse der Staat auch über Entschädigungsleitungen für diese Gruppe nachdenken:

"Die Entschädigungsüberlegungen sind eine spontane Idee. Aber natürlich führen Einschränkungen zu ökonomischen Auswirkungen für diese Gruppe."

Davon seien auch Gewerbetreibende und Veranstalter betroffen. Die Regierung müsse sich daher überlegen, wie man die Auswirkungen für derartige Einschränkungen finanziell ausgleiche. Ansonsten könnten kleine Firmen und Gewerbe sterben.

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