AfD scheitert mit Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht

Die AfD ist mit zwei Eilanträgen zur Wahl des Bundestagspräsidiums vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die anderen Fraktionen des Deutschen Bundestages hatten sich geweigert, einen Kandidaten der AfD-Fraktion ins Präsidium zu wählen.

Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat zwei Eilanträge der AfD-Bundestagsfraktion für unzulässig erklärt. Die AfD wollte mit den Anträgen einen Anspruch auf die Wahl eines AfD-Kandidaten in das Präsidium des Deutschen Bundestages durchsetzen. Die anderen Fraktionen hatten sich wiederholt geweigert, einen Kandidaten der Fraktion der AfD in das Bundestagspräsidium zu wählen, obwohl die Geschäftsordnung des Bundestages vorsieht, dass jede Fraktion des Parlaments einen Vizepräsidenten stellen soll.  

Die Richter in Karlsruhe erklärten, dass sie die in diesem Organstreit von der AfD geforderten Gerichtsanordnungen nicht aussprechen könnten. Die Eilanträge würden daher abgewiesen. Die Hauptverfahren zu den Eilanträgen laufen aber erst an. Ein erster Verhandlungstermin ist für den 10. November angesetzt. Die AfD-Bundestagsfraktion sieht sich in ihren Rechten verletzt, weil die anderen Fraktionen alle sechs Kandidaten der AfD für die Position eines Bundestagsvizepräsidenten abgelehnt hatten. Sie ist nun bis zum Ende der aktuellen Legislaturperiode im Oktober 2021 mit keinem Vizepräsidenten im Bundestagspräsidium vertreten. 

Der Bundestag hätte vor den Abstimmungen über die Zusammensetzung des Präsidiums Regelungen treffen müssen, um eine Nichtwahl des AfD-Kandidaten "aus sachwidrigen Gründen" zu verhindern, argumentierte die Fraktion gegenüber dem Bundesverfassungsgericht. Die Eilanträge zielten darauf ab, dass das Parlament "vorläufig verfahrensmäßige Vorkehrungen" für die Wahl des Präsidiums treffen muss. Zudem geht es um die Frage, ob auch einzelne Mandatsträger oder nur Fraktionen ein Vorschlagsrecht für die Wahl des Bundestagspräsidiums haben. Die diesbezügliche Klage des AfD-Bundestagsabgeordneten Fabian Jacobi wird am 10. November verhandelt.  

Das Verfassungsgericht erklärte, dass per Eilverfahren keine neue Verfahrensregelung geschaffen werden solle, die das Parlament vorläufig verpflichten könne. Es bestünde kein "dringender Regelungsbedarf". Zudem könne auch im Hauptgerichtsverfahren nur eine mögliche Verletzung der Rechte der AfD-Fraktion festgestellt, aber keine verpflichtende Regelung für zukünftige Abstimmungen über das Bundestagspräsidium geschaffen werden. 

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