Blamage für "Springer": Social-Media-Aktivistin gewinnt Rechtsstreit gegen "Welt"

Die Aktivistin Navina Heyden setzte sich dagegen zur Wehr, dass die "Welt" in einem Artikel Aussagen von ihr ohne Rücksprache veröffentlicht, Zitate verfälscht und einige Aussagen frei erfunden hat. In einem einstweiligen Verfahren gab das Gericht der jungen Frau Recht.

Die Social-Media-Aktivistin Navina Heyden, die sich kritisch mit der westlichen Berichterstattung zu China auseinandersetzt, hat einen Rechtsstreit mit der Springer-Zeitung Welt vor der Pressekammer des Landgerichts Frankfurt am Main gewonnen. Die Zeitung hatte Aussagen aus einem Gespräch mit Heyden veröffentlicht, obwohl sie sich zuvor verpflichtet hatte, das erst nach Rücksprache mit der Social-Media-Aktivistin zu tun. Zudem warf Heyden der Zeitung vor, ihre Aussagen falsch zu zitieren und sogar manche Aussagen frei erfunden zu haben. 

Noch vor dem Urteil gab Springer zu einer der drei umstrittenen Aussagen eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ab, wie die Anwaltskanzlei Media Kanzlei, die Heyden beauftragt hatte, gegenüber RT DE erklärte. Beim Urteil im einstweiligen Verfügungsverfahren folgte das Gericht den Argumenten der Klägerin und stufte die Aussagen als unzulässig ein. Zudem muss Springer für die Prozesskosten aufkommen.

Springer darf jetzt die umstrittenen Aussagen zu Heyden nicht weiterverbreiten, sonst drohen dem Konzern für jede Aussage bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld oder Ordnungshaft.

Die Kanzlei erklärte, dass das Verhalten vom Springer-Konzern nicht überraschend sei:

"In der Vergangenheit haben wir etliche Verfahren geführt, die meines Erachtens den Schluss zulassen, dass Axel Springer den Rechtsbruch bei seinen Veröffentlichung billigend in Kauf nimmt."

Das Urteil begrüßten die Rechtsanwälte der Klägerin, darunter Dr. Severin Riemenschneider, jedoch als "schönen Erfolg", der dem Konzern "hoffentlich aufzeigt, dass auch (er) sich nicht alles erlauben" könne. Die Situation für die Betroffenen der Berichterstattung des Springer-Konzerns sei meistens schlecht berichtet die Media Kanzlei:

"Häufig stehen die Betroffenen den spezialisierten Rechtsabteilungen von Axel Springer und deren Kanzleien allein gegenüber und scheitern mit ihren Ansprüchen bereits an bloßen Formalitäten." 

Die Kanzlei habe den Eindruck, dass der Springer-Konzern angesichts dieses häufigen Mangels an Möglichkeiten für Betroffene "sich teilweise gar nicht um eine rechtmäßige Berichterstattung bemüht".

Daher habe das Urteil auch eine symbolische Ausstrahlungskraft:

"Vor diesem Hintergrund ist der Erfolg ein wichtiges Zeichen für Betroffene, dass sie nicht gänzlich schutzlos sind."

Gegen die Entscheidung kann der Springer-Konzern Widerspruch einlegen. Dann käme es zu einer mündlichen Verhandlung. Alternativ könnte der Konzern eine Hauptsacheklage beantragen.

Bisher gebe es noch keine Hinweise darauf, dass Springer Widerspruch eingelegt hat. Die Kanzlei zeigte sich zuversichtlich, dass sie auch bei weiteren Verfahren den Beschluss verteidigen wird. 

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