Fahrlässige Tötung? Staatsanwaltschaft untersucht Flutkatastrophe

Nach der verheerenden Flutkatastrophe im Westen Deutschlands stellt sich immer mehr die Frage, ob die vielen Todesopfer hätten vermieden werden können. Diese Frage beschäftigt nun auch die Staatsanwaltschaft Koblenz, die ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen die Behörden eingeleitet hat.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz teilte heute mit, sie prüfe die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen fahrlässiger Tötung sowie Körperverletzung im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe im Ahrtal. Gegenstand der Ermittlung seien verspätete oder unterlassene Warnungen der Bevölkerung sowie nicht vorgenommene Evakuierungen.

Im Blick steht dabei auch das Behindertenheim in Sinzig, in dem zwölf Bewohner ums Leben gekommen waren. Auch hier lägen polizeiliche Erkenntnisse vor, die einen Anfangsverdacht von Straftaten ergeben könnten.

Die Prüfung wird in einigen Tagen abgeschlossen sein.

In den letzten Tagen war der Umgang mit den Warnungen durch den Landrat von Ahrweiler in die öffentliche Kritik geraten. Die Zahl der Toten in Ahrweiler beträgt mittlerweile 138, nach wie vor werden 28 Personen vermisst.

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