Bundesregierung: Testpflicht für alle Urlaubsrückkehrer ab 1. August

Bisher wird ein Nachweis einer Impfung, einer Genesung oder ein negativer Corona-Test nur von Flugpassagieren verlangt. Diese Pflicht soll ab dem 1. August auch für Bahnreisende und Nutzer eigener Fahrzeuge gelten. Stichpunktartige Kontrollen sollen sie durchsetzen.

Die Bundesregierung wird die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 12. Mai 2021 um Regelungen ergänzen, die eine Testpflicht für alle Einreisenden bereits ab 1. August ermöglichen. Das bestätigte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Dienstagabend: "Die Regel ist ja relativ einfach, jeder braucht einen Test, der sozusagen wieder anreist, ob er mit dem Auto, der Bahn oder mit dem Flugzeug kommt." Er glaube, dass das jetzt verständlicher, klarer und sicherer sei. Derzeit gilt die Testpflicht nur für Menschen, die per Flugzeug nach Deutschland einreisen, so Söder weiter in der ARD.

Bisher ist vorgesehen, ab dem 11. September von allen Einreisenden einen Nachweis über eine vollständige Impfung, über eine Genesung oder einen negativen Test auch von Passagieren der Bahn und Nutzern eigener Fahrzeuge zu verlangen. Einreisende aus Virusvariantengebieten wie Südafrika oder Brasilien müssen in jedem Fall ein negatives Testergebnis vorlegen.

Die Regelung erst ab dem 11. September zu treffen, wäre nach Söders Worten "ein Witz gewesen". Denn: "Da ist der Urlaub vorbei selbst in den Ländern mit späten Ferien." Die Länder hätten gegenüber der Bundesregierung Druck gemacht, weil sie eine verlässliche Basis für die Einreise brauchten.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und auch Söder sagten, die Kontrollen sollten im Individualverkehr stichpunktartig erfolgen. Stationäre Grenzkontrollen sind zu diesem Zweck nicht geplant.

Zustimmung zu den Änderungen kommt von den Grünen. Der Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen sagte der Rheinischen Post: "Reisemobilität bleibt ein wesentlicher Faktor bei der neuerlichen Zunahme der Neuinfektionen in Deutschland und Europa." Deswegen sei es richtig, die Testpflicht auf alle Reisenden auszuweiten.

Eine geringfügige Änderung in den Regelungen zur Quarantäne tritt bereits am Mittwoch in Kraft. Wer aus einem Virusvariantengebiet einreist, muss auch mit negativem Testergebnis in eine 14-tägige Quarantäne. Diese kann nun vorzeitig beendet werden, wenn die Einstufung der Region als Virusvariantengebiet während der Quarantäne geändert wird.

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(dpa/rt)