Am 25. Oktober letzten Jahres hatte das ZDF in seiner Sendung Berlin direkt den früheren Herausgeber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) Hugo Müller-Vogg zitiert. Dieser hatte sich unmittelbar nach Ausstrahlung der Sendung über Twitter zu Wort gemeldet und protestiert, dass seine Aussagen "durch Herausschneiden eines Halbsatzes verfälscht" worden seien. Damit seien diese in die Nähe von Antisemitismus gerückt worden.
Müller-Vogg hatte sich juristisch gegen die von ihm beklagte Verleumdung gewehrt und bekam nun vom Landgericht Hamburg in vollem Umfang recht.
Über Twitter verkündete Müller-Vogg:
"Das Urteil des LG Hamburg ist rechtskräftig: Nicole Diekmann (Anmerkung: die für den Beitrag verantwortliche Redakteurin) und das ZDF dürfen das mir unterstellte, gefälschte Zitat zum Thema Meinungsfreiheit nicht mehr verbreiten. In der Mediathek bleibt der Beitrag gesperrt."
Bereits im November 2020 hatte der ehemalige FAZ-Herausgeber eine Einstweilige Verfügung erwirkt, dass die Sendung vom 25. Oktober nicht erneut ausgestrahlt werden dürfe.
Offen bleibt für Müller-Vogg, mit welcher Motivation das ZDF oder die zuständige Redakteurin Diekmann den das Zitat verfälschenden Schnitt vorgenommen haben. Diekmann selbst äußerte sich nur am 29. Oktober 2020 via Twitter zu der Angelegenheit und argumentierte: "Der Schnitt ist doch für alle sichtbar." Aus diesem Grund äußere sie sich nicht weiter dazu.
Mittlerweile hat der ehemalige FAZ-Herausgeber den Verdacht, Diekmann wollte ihn "mit ihrer Fälschung offenbar als Antisemiten abstempeln". Weiter schreibt er über Twitter:
"Ihr bleibt die Hoffnung, dass von dieser üblen Unterstellung schon etwas hängen bleibt. Diese Methode nennt sich wohl Haltungsjournalismus."
Auf eine Entschuldigung des ZDF oder Diekmanns wartet Müller-Vogg bis heute vergeblich.
Mehr zum Thema - Kritik an WDR-Berichterstattung: Nachtprogramm läuft trotz Extrem-Unwetter regulär weiter