Auch Orbán zieht nach: Impfpflicht im ungarischen Gesundheitswesen kommt

Nach Italien, Frankreich und Griechenland plant nun auch Ungarn eine Impfpflicht für Mitarbeiter im Gesundheits- und Pflegewesen ein. Ministerpräsident Viktor Orbán betonte jedoch den Ausnahmecharakter für diesen Sektor, da er generell keine Impfpflicht will.

Ungarn ordnet verpflichtende COVID-19-Impfungen für alle Mitarbeiter des Gesundheitswesens an, wie Premierminister Viktor Orbán am Freitag bekannt gegeben hat. Zuvor hatten bereits Frankreich und einige andere europäische Länder ähnliche Maßnahmen getroffen. Er räumte allerdings in seinem wöchentlichen Radiointerview auch ein: 

"Wir sind nicht für Zwang, mit Ausnahme eines Bereichs, in dem wir eine Entscheidung getroffen haben, dass die Impfung für Mitarbeiter des Gesundheitswesens obligatorisch sein wird."

Der Fidesz-Chef sagte jedoch nicht, wann die Pflicht in Kraft treten wird. In Ungarn sind mehr als 30.000 Menschen an oder mit dem Coronavirus infizierte Menschen gestorben, was das mitteleuropäische Land mit knapp zehn Millionen Einwohnern zu einem der am stärksten betroffenen EU-Mitgliedsstaaten macht, wie die Nachrichtenagentur AFP berichtet.

Das EU-Mitglied hatte jedoch eine der schnellsten Impfstoffeinführungen in der 27 Mitglieder zählenden Union durchgeführt, zum Teil dank der Verwendung der chinesischen Sinopharm- und der russischen Sputnik-V-Impfung.

Die Zahl der Infektionsfälle ist seit Mai schnell gesunken, und Anfang Juli wurden alle Einschränkungen bezüglich des Coronavirus aufgehoben, einschließlich der Pflicht zum Tragen von Masken in geschlossenen Räumen. Seit Juni jedoch hat sich das Impftempo verlangsamt. Orbán sagte am Freitag, dass ältere Menschen, die nicht geimpft wurden, persönlich besucht werden, um ihnen eine Impfung anzubieten.

Eine dritte Impfung wird ab dem 1. August für Menschen angeboten, die vier Monate nach ihrer zweiten COVID-19-Impfung geimpft wurden. Die Impfungen werden in den zwei Tagen vor Beginn des Schuljahres am 1. September auch Personen im Alter ab zwölf Jahren in den Schulen zur Verfügung gestellt.

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