Weil sie bei der Abrechnung von Corona-Tests betrogen haben sollen, sind der Geschäftsführer sowie ein weiterer Verantwortlicher einer Betreibergesellschaft verhaftet worden. Sie befinden sich inzwischen in Untersuchungshaft, wie die Staatsanwaltschaft Kassel und das Polizeipräsidium Nordhessen am Freitag gemeinsam mitteilten.
Ermittelt wird demnach gegen mehrere Verantwortliche von in Hessen, Niedersachsen und Sachsen betriebenen Corona-Testzentren. Sie stehen unter Verdacht des gewerbsmäßigen bandenmäßigen Betrugs an Standorten in Kassel, Braunschweig, Hannover und Leipzig. Die Betreibergesellschaft ist in Nordrhein-Westfalen ansässig. Alle betroffenen Testzentren sind "zwischenzeitlich geschlossen", heißt es in der Mitteilung.
Im Einzelnen wird den Beschuldigten den Angaben zufolge vorgeworfen, in den Monaten April und Mai 2021 für ein Corona-Testzentrum in Kassel Leistungen in Höhe von über einer Million Euro gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen zu Unrecht abgerechnet zu haben. Es bestehe der Verdacht, dass die Gesellschaft eine Vielzahl der abgerechneten Testleistungen nicht erbracht und die notwendigen Mindeststandards bei Tests bewusst nicht erfüllt habe, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Für die von ihr betriebenen Testzentren in Leipzig, Braunschweig und Hannover stehen demnach betrügerische Abrechnungen in den Monaten April bis Juni im Raum.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen der beteiligten Bundesländer hatten laut Mitteilung insgesamt etwa zwei Millionen Euro auf das Konto der Gesellschaft überwiesen. 1,9 Millionen Euro habe die Staatsanwaltschaft Kassel über Kontopfändungen gesichert.
Polizei und Staatsanwaltschaft rufen sämtliche Personen, die im April und Mai mit den entsprechenden Corona-Testzentren in Kassel, Braunschweig und Hannover zur Durchführung eines Tests in Kontakt getreten sind, zur Mithilfe auf.
Wegen des Verdachts auf Abrechnungsbetrugs sowie anderer Missstände in privaten Schnelltestzentren hatte das Bundesgesundheitsministerium die Auflagen für Teststellen im Juni verschärft. So fiel etwa die Möglichkeit von Sammelabrechnungen für mehrere Teststellen für überregionale Betreiber weg.
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(dpa/rt)