"Die Schweizer Behörden haben uns mitgeteilt, dass der vor dem Landgericht Wiesbaden Angeklagte auf unser Auslieferungsgesuch hin in der Schweiz festgenommen wurde", sagte ein Sprecher der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft am Freitag und bestätigte damit einen Bericht des Handelsblatts. Gegen Berger lag ein Haftbefehl des Landgerichts Wiesbaden vor.
Nach Angaben des schweizerischen Bundesamtes für Justiz wurde Berger am 7. Juli im Kanton Graubünden festgenommen. Er habe bei einer Vernehmung erklärt, dass er sich der Auslieferung widersetzen wolle. Das Auslieferungsverfahren sei nun beim Bundesamt für Justiz anhängig, teilte das Amt auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mit. Gegen einen Bescheid des Amtes könne Beschwerde eingelegt werden. Der Fall könne bis vor das Bundesgericht gehen.
Bei "Cum-Ex"-Geschäften nutzten Investoren eine Lücke im Gesetz, um den deutschen Staat über Jahre hinweg um Geld zu prellen. Rund um den Dividendenstichtag schoben mehrere Beteiligte Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch hin und her. In der Folge erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand so ein Milliardenschaden. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen.
Mehrere Staatsanwaltschaften und Gerichte bundesweit ermitteln seit Jahren, um einen der größten Steuerskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte aufzuklären. Seit März läuft ein Prozess vor dem Landgericht Wiesbaden, in dem es auch um Bergers Rolle geht. Verhandelt wird dort über die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt gegen zwei ehemalige Mitarbeiter der Hypovereinsbank. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft den Angeklagten Steuerhinterziehung mithilfe eines komplexen Systems vor. Berger, der die Vorwürfe abstreitet, sei die "treibende Kraft" gewesen. Berger erschien allerdings nicht zu dem Prozess, das Verfahren gegen ihn wurde abgetrennt.
Bergers Anwalt Kai Schaffelhuber hatte zum Auftakt des Wiesbadener Prozesses gesagt: "Eine Auslieferung nach Deutschland kommt nicht in Betracht." Dafür sei entscheidend, wie die Schweiz die Sachlage einschätze. In Wiesbaden sei Berger nicht erschienen, da er nicht ordnungsgemäß geladen worden sei. Bergers Verteidiger Sebastian Gaßmann ergänzte seinerzeit, schon die Androhung von Zwangsmaßen verletze die Souveränität der Schweiz. Zudem sei Berger "hospitalisiert", sagte Gaßmann mit Blick auf Bergers Gesundheit.
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(rt de/dpa)