Wahlwerbung mit falscher Polizistin auf CDU-Plakat "könnte strafbar sein"

Eine Mitarbeiterin der CDU-Parteizentrale posiert als Polizistin auf Wahlplakaten. Ohne Kennzeichnung als Wahlwerbung "kann das auch strafbar sein", so die Gewerkschaft der Polizei. Dieses und weitere Plakate stellte die CDU zum Auftakt ihrer Kampagne zur Bundestagswahl vor.

Die Plakatkampagne der CDU für die kommende Wahl stieß auf scharfe Kritik der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Auf einem Plakat, das Generalsekretär Paul Ziemiak zum Auftakt der Kampagne am 6. Juli vorstellte, ist eine als Polizistin verkleidete Mitarbeiterin der CDU zu sehen. "Ohne Begleittext 'Achtung! Wahlwerbung!' kann das auch strafbar sein", reagierte nach Berichten mehrerer Zeitungen Jörg Radek, stellvertretender Vorsitzender der GdP.

"So wie Polizisten nicht in Uniform auf Parteiversammlungen gehen dürfen, sollten Parteien auch nicht mit Fake-Polizisten in unserem Outfit für sich werben", fährt Radek fort. "Wir sind für alle Bürger da, nicht die Garnitur für Wahlprogramme, auch nicht die von Polizeifreunden."

Das Plakat zeigt eine Polizistin mit drei Sternen auf der Schulterklappe, die mit einem freundlich angedeuteten Lächeln jemandem aufmerksam zuhört. Oben rechts ist der Namenszug der Partei zu sehen, quer über das Plakat der Slogan "Mit Sicherheit".

Die als Polizistin verkleidete Clara von Nathusius ist leitend in der Onlinekampagne der Partei tätig. Sie hat die Berichterstattung über den Fake auf Twitter ironisch kommentiert. 

Auf anderen Plakaten sind die Sprecherin Isabell Fischer als Altenpflegerin sowie deren Ehemann und Sohn in einer Werbung für bezahlbares Wohnen zu sehen. Generalsekretär Paul Ziemiak erklärte die Vorgehensweise mit dem Infektionsrisiko in der Pandemie beim Fotografieren. Zudem wollte man keine Pflegekräfte oder Polizisten von der Ausübung ihres Jobs abhalten.

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