Nach Lebenslauf-"Verschönerung": Hat Annalena Baerbock in ihrem neuen Buch anderswo abgeschrieben?

Erst vor Kurzem hat Grünen-Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock ihr neues Buch präsentiert. Nun werden Vorwürfe laut, dass sie darin ganze Textpassagen abgeschrieben hat, ohne die Quellen entsprechend zu kennzeichnen. Der Vorwurf der Urheberrechtsverletzung steht im Raum.

Pünktlich zum Bundestagswahlkampf brachte Grünen-Parteivorsitzende Annalena Baerbock ihr Buch mit dem Titel "Jetzt. Wie wir unser Land erneuern" heraus. Es darf vermutet werden, dass das Werk in erster Linie als Teil einer Imagekampagne für die zuletzt etwas angeschlagen wirkende Kanzlerkandidatin ihrer Partei gedacht ist. Kurz bevor der Wahlkampf in die heiße Phase geht, wird noch einmal kräftig die Werbetrommel gerührt. Das ist im Grunde legitim.

Doch hat Baerbock ihr Buch auch selbst verfasst? Offenbar finden sich in dem Buch Passagen, die aus anderen Quellen ohne entsprechenden Nachweis nahezu wortgetreu übernommen wurden, wie auf dem Onlineportal plagiatsgutachten.com zu lesen ist. Auch der Plagiatsgutachter Stefan Weber kommt gegenüber Focus Online zu dieser Einschätzung. So habe Baerbock etwa zum Thema Klimawandel auf Seite 79 geschrieben:

"Der Klimawandel wirkt sich auf die gesamte Wertschöpfungskette von Unternehmen aus, etwa durch den extremwetterbedingten Ausfall von Zulieferern, durch Schäden an Straßen, Schienen und Gebäuden oder durch Rohstoffknappheit. Zwischen 2000 und 2019 beliefen sich die Gesamtschäden aus klimawandelbedingten Extremwetterereignissen weltweit auf 2,56 Billionen US-Dollar."

Doch diese Passage stammt ursprünglich offenbar aus dem Blog "Klimawandel – Challenge Accepted" des in München ansässigen Verbands der Wirtschaft für Emissionshandel und Klimaschutz e. V. Dort heiße es nahezu wortgetreu:

"Der Klimawandel wirkt sich auf die gesamte Wertschöpfungskette von Unternehmen aus: Sei es durch den extremwetterbedingten Ausfall von Zulieferern, Schäden an Verkehrsinfrastrukturen oder Gebäuden oder Änderungen der Beschaffenheit oder Verfügbarkeit von Rohstoffen."

Und weiter:

"Zwischen 2000 und 2019 beliefen sich die Gesamtschäden aus klimawandelbedingten Extremwetterereignissen (11.000 Ereignisse registriert) auf 2.560 Mrd. US-Dollar."

Zum gleichen Thema sei bei Baerbock dann auf Seite 129 zu lesen:

"Bereits 2010 hatte das US-Verteidigungsministerium den Klimawandel als Bedrohung für die nationale Sicherheit der USA deklariert und somit als Phänomen, das die Aufmerksamkeit des Pentagon erforderte. Die Betrachtung des Klimawandels als 'Bedrohungsmultiplikator', der Rohstoff- und Gesellschaftskonflikte verschärfen kann, ist seither zu einem Eckpfeiler in der Strategie des Pentagon geworden. Seine Conclusio: Je fragiler ein Staat ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass er besonders stark unter den Folgeerscheinungen der Erderwärmung leiden wird – also unter inneren Konflikten, humanitären Katastrophen und Migration. Das daraus entstehende Chaos könnte wiederum zu neuen Herausforderungen für das US-Militär führen, sei es durch humanitäre Hilfseinsätze oder Interventionen im Ausland."

Doch tatsächlich finde sich diese Passage bereits nahezu identisch im Buch "Kriegstreiber Klimawandel" des US-amerikanischen Politikwissenschaftlers Michael T. Klare. Zudem pikant: Bei Klare ist das Jahr 2007 genannt, bei Baerbock wurde daraus dann einfach 2010:

"Erstmals wurde der Klimawandel 2007 als Bedrohung für die nationale Sicherheit der USA wahrgenommen und somit als Phänomen, das die Aufmerksamkeit des Pentagons erforderte. (...) Das Konzept des Klimawandels als 'Bedrohungsmultiplikator', der Rohstoff- und Gesellschaftskonflikte in Entwicklungsländern verschärfen kann, ist seither zu einem Eckpfeiler in der Strategie des Pentagons geworden. Je gespaltener und korrupter ein Staat ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass er besonders stark unter den Folgeerscheinungen der Erderwärmung leiden wird – also unter inneren Konflikten, humanitären Katastrophen und Massenmigration. Das daraus entstehende Chaos könnte wiederum zu neuen Herausforderungen für das US-Militär führen, sei es durch humanitäre Hilfseinsätze oder militärische Interventionen im Ausland."

Auf Seite 174 finde sich dann eine Passage über den EU-Beitritt von zehn Staaten. Bei Baerbock heiße es dazu unter anderem:

"Insgesamt zehn Staaten traten an diesem Tag der Europäischen Union bei: die baltischen Staaten und ehemaligen Sowjetrepubliken Estland, Lettland und Litauen, außerdem Polen, Tschechien, die Slowakei, Ungarn, die frühere jugoslawische Teilrepublik Slowenien sowie die beiden Mittelmeerstaaten Malta und Zypern. Die EU wuchs von 15 auf 25 Mitglieder – und begrüßte damit rund 75 Millionen neue Unionsbürger*innen."

Genau diese Passage findet sich jedoch offenbar auch in einem "Rückblick" der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) aus dem Jahr 2019. Die Texte unterscheiden sich lediglich darin, dass die bpb kein Gendersternchen verwendet, sondern stattdessen die Formulierung "Unionsbürgerinnen und -bürger" gebraucht. Die bpb untersagt auf ihrer Homepage die kommerzielle Nutzung ihrer Beiträge sowie die Bearbeitung des verwendeten Inhalts. Auch sei bei einer Textübernahme die Nennung des Autors bzw. des Rechteinhabers zwingend notwendig.

In Baerbocks Buch gehe es noch um weitere mutmaßlich ohne Quellenangabe abgedruckte Passagen zu anderen Themen, darunter auch wortgetreue Textübernahme von Sätzen etwa aus dem Tagesspiegel und der Süddeutschen Zeitung

Baerbock-Anwalt spricht von Kampagne gegen seine Mandantin

Weber wird bei Focus Online damit zitiert, dass der Anteil der Plagiatsfälle am Gesamtwerk noch nicht abgeschätzt werden könne. Die gefundenen Textstellen beträfen bislang zehn Seiten. Dass das Buch vom Markt genommen werden müsse, hält Weber für "nicht nötig". Jedoch sollten die betreffenden Stellen in Folgeauflagen nachträglich den Originalquellen zugeordnet werden. Es lägen aber "klar Urheberrechtsverletzungen vor, die mit Absicht begangen worden sind", so der Plagiatsprüfer. Ein Sprecher der Grünen wies die Vorwürfe indes zurück. Baerbock schaltete einen Anwalt ein. Dieser erklärte nach Informationen von Focus Online:

"Ich kann nicht im Ansatz eine Urheberrechtsverletzung erkennen, da es sich bei den wenigen in Bezug genommenen Passagen um nichts anderes handelt als um die Wiedergabe allgemein bekannter Fakten sowie politischer Ansichten. Ebenso wie Nachrichten nicht urheberrechtsschutzfähig sind, gilt dies auch für historische Tatsachen bzw. allgemein bekannte Erkenntnisse im Zusammenhang mit Ökologie und Umwelt. Diese sind sogenannte public domain. Der Vorwurf entbehrt damit jeglicher Grundlage. Es ist offenbar erneut der Versuch einer Kampagne zum Nachteil von Frau Baerbock."

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