Die bayerische Regierung plant eine Änderung des Polizeiaufgabengesetzes: In Bayern soll die Polizei bei Großveranstaltungen das Recht bekommen, Besucher einer sogenannten Zuverlässigkeitsprüfung zu unterziehen. Dabei können persönliche Daten der Besucher "bei öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen" abgefragt und bei der Polizei zusammengeführt werden. Bereits am Mittwoch hatte der Innenausschuss des Landtags den entsprechenden neuen Artikel 60a mit den Stimmen der CSU und den Freien Wählern angenommen. Für Mitte Juli ist eine zweite und dritte Lesung angesetzt.
Von Juristen wird der neue Gesetzentwurf jedoch scharf kritisiert: Der Jurist Markus Löffelmann, der als Professor für Sicherheitsrecht an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Berlin lehrt, bezeichnete die geplante Gesetzesänderung als "sehr gravierend". Der Süddeutschen Zeitung erklärte er:
"Ich denke, das kann ein Einfallstor sein für etwas, das unter dem Stichwort Social Crediting bekannt ist. Wenn man an gesellschaftlichem Leben teilhaben möchte, dann wird man das nur noch können, indem man seine Zustimmung zu einer polizeilichen Durchleuchtung abgibt."
Betroffen sein könnten beispielsweise Fußballspiele oder auch Konzerte. Alarmierend sei die "riesige Streubreite", die sich durch die Gesetzesänderung ergebe. Da im Gesetzestext von "Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen" die Rede sei, könnte das Durchleuchten der Bürger bei Großveranstaltung einen "erheblichen Umfang" erreichen. Besonders besorgniserregend ist Löffelmann zufolge der folgende Passus des Gesetzentwurfes:
"Bei Anlässen, die mit erheblichen Sicherheitsrisiken verbunden sind, kann die Polizei personenbezogene Daten einer Person mit deren schriftlicher oder elektronischer Zustimmung bei öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen erheben, übermitteln und anderweitig verarbeiten, soweit dies im Hinblick auf den Anlass und die Tätigkeit der betroffenen Person erforderlich und angemessen ist."
Durch diese Formulierung bleibe "völlig offen, welcher Personenkreis betroffen ist". Es sei auch unklar, um welche Daten es gehe. Theoretisch könnten jegliche Daten herangezogen werden. In anderen Bundesländern gebe es zwar bereits rechtliche Möglichkeiten, die Daten von Personen im Rahmen einer Zuverlässigkeitsprüfung abzufragen. Dies betreffe aber nur bestimmte Berufsgruppen. Auch bundesweit gilt dies beispielsweise für Mitarbeiter an Flughäfen, was durch das Luftsicherheitsgesetz geregelt sei. In Bayern werde dies aber nun "auf alle Bürger ausgeweitet".
Auch der Juraprofessor Mark Zöller, Geschäftsführer des Instituts für Digitalisierung und das Recht der Inneren Sicherheit an der Ludwig-Maximilians-Universität München, spricht gegenüber der Süddeutschen von einem "Schritt in Richtung Überwachungsstaat". Der Gesetzentwurf sei "ein Wunschtraum chinesischer Verhältnisse" und ermögliche "eine ganz neue Dimension der Überwachung und Kontrolle". Der Jurist geht nicht davon aus, dass man beim Erarbeiten des Gesetzesentwurfs aus Versehen etwas vergessen habe. Auch, dass kein Datenschutzbeauftragter mit eingebunden wurde, sei sehr auffällig.
Aus den Reihen der bayerischen Opposition kam ebenfalls scharfe Kritik. Katharina Schulze, die Fraktionsvorsitzende der Partei Bündnis 90/Die Grünen, erklärte, es sei alarmierend, dass die neue Regelung sehr vage gehalten und ohne Einbeziehung eines Datenschutzbeauftragten von der bayerischen Regierung schnell abgestimmt wurde:
"Dieses Vorgehen kommt den Überwachungsfantasien der Söder-Regierung natürlich sehr gelegen."
Die bayerische Regierung würde damit erneut die Bürgerrechte einschränken und den Datenschutz missachten. Der innenpolitische Sprecher der CSU Manfred Ländner widersprach jedoch. Die Überprüfung der Daten solle nur mit dem Einverständnis der betreffenden Person erfolgen. Zudem solle das Gesetz angeblich nicht für normale Konzertbesucher gelten, sondern zum Beispiel nur für die Menschen im Backstage-Bereich und für die Dienstleister der Veranstaltungen.
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