Als Konsequenz aus dem Verdacht auf massenhaften Abrechnungsbetrug bei Corona-Teststellen sollen nun künftig strengere Kontrollvorgaben greifen. Darauf zielt eine Verordnung von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), mit der sich am Mittwoch das Bundeskabinett befasst hat. Unter anderem sollen private Testzentren nur noch nach Einzelprüfung zugelassen werden können. Die Möglichkeit von Sammelabrechnungen für mehrere Teststellen etwa für überregionale Betreiber soll wegfallen.
Die für die Abrechnungen zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen in den Ländern sollen zusätzliche Prüfungen vornehmen, bei Bedarf auch vertiefte oder Prüfungen vor Ort. Teststellenbetreiber müssen ihnen dafür Auskünfte und Dokumentationen bereitstellen.
Zudem werden Vergütungen gesenkt, die bisher inklusive Sachkosten für das Testmaterial bei bis zu 18 Euro pro Test lagen. Für Sachkosten sollen statt bis zu 6 Euro ab dem 1. Juli pauschal 3,50 Euro gezahlt werden – der bisherige Höchstbetrag soll "aufgrund der Manipulationsanfälligkeit der tatsächlichen Kosten" wegfallen. Für die Abnahme der Tests sollen künftig 8 Euro vergütet werden. Bisher waren es 12 Euro bei nicht-ärztlichen Anbietern.
In den vergangenen Monaten sind Zentren, die Corona-Schnelltests anbieten, wie Pilze aus dem Boden geschossen. Bundesweit gibt es inzwischen 15.000 solcher Stellen verschiedener Betreiber. Allein in Berlin sind es mehr als 1.500 Testzentren bei rund 500 Betreibern. Der Bund übernimmt seit Anfang März die Kosten für mindestens einen Schnelltest pro Bürger pro Woche.
In den vergangenen Wochen sorgten Berichte über möglichen Abrechnungsbetrug bei den Testzentren für Schlagzeilen. So hatten Recherchen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung (SZ) ergeben, dass etwa an einer Teststelle in Köln statt 70 wirklich genommener Proben anschließend fast 1.000 abgerechnet worden seien. Erste staatsanwaltliche Ermittlungen wurden eingeleitet.
Mehr zum Thema - Abkassieren ohne Nachweis: Bereichern sich Betreiber von Corona-Testzentren auf Steuerzahlerkosten?
(dpa/rt)