Verfassungsgericht weist weitere Eilanträge gegen "Corona-Notbremse" ab

Beim Bundesverfassungsgericht sind hunderte von Verfahren zur sogenannten Corona-Notbremse eingereicht worden. Die Richter haben bereits eine Entscheidung zur Ausreisebeschränkung im Eilverfahren getroffen. Nun werden die nächsten Entscheidungen folgen.

Das Bundesverfassungsgericht hat weitere Eilanträge gegen die "Corona-Notbremse" der Bundesregierung abgelehnt und eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Dabei geht es um Umgangsbeschränkungen und die Schließung von Schulen, Kultureinrichtungen und Teilen des Einzelhandels, wie das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Ob die Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind, müsse im Hauptsacheverfahren geklärt werden. (Az.: u.a. 1 BvR 900/21). Bereits vor gut zwei Wochen hatten die Richter – ebenfalls im Eilverfahren – vorerst grünes Licht für die höchst umstrittenen nächtlichen Sperrzeiten gegeben.

Die bundesweit verbindlichen Regeln für verschärfte Corona-Maßnahmen waren am 23. April in Kraft getreten. Sie gelten für Regionen, in denen die sogenannte Sieben-Tage-Quote an mehreren Tagen über 100 liegt. Allerdings wird sie zunehmend gelockert: Denn seit Tagen sinkt die Inzidenz, bundesweit lag sie am Donnerstag laut Robert Koch-Institut bei nur 68,0 (Vorwoche: 103,6). In den meisten der 412 erfassten Kreise und Städte ist der Wert inzwischen unter die 100er-Marke gerutscht.

Angesichts zuvor steigender Werte hatte die Politik mit den deutschlandweit einheitlichen Regelungen einen Flickenteppich in den Bundesländern verhindern und die Ausbreitung des Coronavirus besser in den Griff bekommen wollen. So gilt in den von der Notbremse betroffenen Gebieten eine Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 5 Uhr morgens – der wohl umstrittenste Punkt.

Gegen das verschärfte Infektionsschutzgesetz sind inzwischen rund 400 Klagen beim höchsten deutschen Verfassungsgericht eingereicht worden. Einige richten sich gegen das gesamte Maßnahmenpaket, andere gegen einzelne Punkte. Unter den Klägern sind Juristen, aber auch Politiker verschiedener Parteien, etwa aus dem Bundestag.

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(rt/dpa)