Spahn plant ein Jahr Haft für Impfpass-Fälscher

Bundesgesundheitsminister Spahn sieht die Fälschung von Impfpässen nicht mehr als Kavaliersdelikt, so eine Vorlage zu einem Gesetzentwurf. Harte Strafen drohen demnächst auch Nutzern von gefälschten Impfpässen. Auch Fehler von Impfpersonal könnten gefährliche Auswirkungen haben.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) macht mit seiner Äußerung einen weiteren Schritt in Richtung Impfpflicht und Kriminalisierung von möglichen Impfgegnern. Er sagt:

"Wer falsche Angaben in einem Impfpass macht oder sie im Impfpass einträgt, macht sich strafbar – und wer so einen Pass nutzt, genauso."

Nach einer Formulierungshilfe des Bundesgesundheitsministeriums für einen Änderungsantrag zum Infektionsschutzgesetz geht hervor, dass auch Falschangaben aus Gefälligkeit geahndet werden sollen. Nur wer wirklich geimpft, genesen oder negativ getestet sei, könne andere kaum noch infizieren.

Ein geplanter Gesetzentwurf des Ministers sieht auch die Strafbarkeit von Nutzern solcher Dokumente vor. Wer hafte, wenn im Impfpass das Personal oder der Arzt etwas Falsches eingetragen habe, erklärte Spahn nicht.

Die Nutzung solcher Dokumente soll mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Wer Dokumente mit falschen Angaben ausstelle, dem soll eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren drohen.

Prinzipiell sollen weiterhin neben Ärzten auch Apotheker nachträglich Impfzertifikate ausstellen dürfen. Allerdings müssten sie dafür die Vorlage eines Personalausweises und des Impfpasses verlangen. Auch dürfe eine nachträgliche Ausstellung im Regelfall nur in räumlicher Nähe zum Impfort erfolgen.

Bei Zweifeln an der Echtheit eines Impfpasses oder an den Angaben dürfe kein Zertifikat ausgestellt werden. Das Sonntagsblatt zitiert aus dem Entwurf:

"Entsteht der Verdacht, dass eine unrichtige oder gefälschte Impfdokumentation vorgelegt wird, ist die Ausstellung zwingend zu unterlassen. Auch wer falsche Angaben in einen Impfpass einträgt, macht sich strafbar."

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