Die Bundesregierung will bei Übernahmen deutscher Hightech-Firmen etwa aus China künftig genauer hinschauen. Das Kabinett verabschiedete am Dienstag eine Änderung der Außenwirtschaftsverordnung. Im Kern geht es um neue Meldepflichten für Investitionen in Hoch- und Zukunftstechnologiesektoren. Auch dort könnten deutsche Sicherheitsinteressen berührt sein, betonte das Wirtschaftsministerium. Der Kreis von Firmen, die bei der außenwirtschaftsrechtlichen Prüfung von Unternehmenserwerben als besonders sicherheitsrelevant gelten, soll erweitert werden. Hintergrund ist auch eine Verordnung in der Europäischen Union.
Künftig kann die Regierung Investitionen von Unternehmen aus Drittstaaten in deutsche Firmen – etwa aus den Bereichen Künstliche Intelligenz, Halbleiter oder Quantentechnologie – prüfen, und zwar ab einem Anteilserwerb ab 20 Prozent. Die Investitionsprüfung greife zudem grundsätzlich nicht nur bei einer erstmaligen Beteiligung an einem Unternehmen, sondern auch bei darauffolgenden, aufstockenden Investitionen.
Auch künftig werde die Regierung nur ausnahmsweise eine ausländische Direktinvestition untersagen müssen, hieß es aus dem Wirtschaftsministerium. Deutschland sei und bleibe ein offener Investitionsstandort. Dort aber, wo Sicherheitsinteressen berührt werden, müsse eine genaue Prüfung möglich sein.
Kritik kam vom Bundesverband der Deutschen Industrie. Wolfgang Niedermark als Mitglied der Hauptgeschäftsführung sagte, die Bundesregierung ziehe das Korsett für Investoren und Unternehmen bei staatlichen Investitionsprüfungen noch enger:
"Für den Investitionsstandort Deutschland ist es ein problematisches Signal, wenn der Staat die Genehmigungspflicht von Beteiligungen aus Drittstaaten für immer mehr Unternehmen verschärft, aber wir können einige Argumente dafür nachvollziehen."
Die Novelle berücksichtige zentrale Sorgen der deutschen Industrie, so Niedermark:
"Bestimmte Teilbranchen wie die Robotik sollen nicht einer pauschalen Prüfungspflicht unterliegen. Die deutsche Industrie begrüßt, dass der Staat den Hinzuerwerb zusätzlicher Anteile künftig nur beim Überschreiten definierter Schwellenwerte prüft."
Zerstörung bestehender Lieferketten
Ein Viertel des Kapitals im deutschen Maschinenbau kommt derzeit aus dem Ausland, vor allen anderen aus den USA. Sobald die Produkte einer Firma auch nur minimal militärisch zum Einsatz kommen, greift das neue Gesetz. Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) sieht eine mittlere dreistellige Zahl von Firmen betroffen. Der VDMA verfasste einen Brief an die Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer gerichtet, in welchem er darum bittet, den Tätigkeitsschwerpunkt der betroffenen Firmen klar rüstungstechnisch orientiert einzugrenzen:
"Die Unternehmen sind zivile Maschinenbauer, die oft nur einen minimalen Teil ihres Umsatzes mit militärischen Sonderprodukten machen, jetzt aber der erweiterten Investitionskontrolle unterfallen sollen."
Andere gehen noch weiter und sprechen von einem "Kollateralschaden". Die neue Verordnung werde der Bundeswehr Probleme bereiten und zur Folge haben, dass die Bundeswehr ihre Ausrüstung im Ausland einkaufen muss.
Die Änderungsverordnung soll laut Ministerium in wenigen Tagen in Kraft treten und danach dem Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet werden. Der Bundestag kann den Angaben zufolge die Novelle binnen vier Monaten aufheben. Eine Zustimmung des Bundesrats sei nicht erforderlich.
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(dpa/rt)