Auch das Reisen könnte für Geimpften und Genesenen bald wieder erleichtert werden. Mehrere Bundesländer haben einige Einschränkungen für Geimpfte und Genesene bereits aufgehoben. Dies wird damit erklärt, dass man die Grundrechtseinschränkungen, die durch das Infektionsschutzgesetz eingeführt wurden, für nicht Gefährdete und nicht mehr Gefährliche rechtlich nicht mehr aufrechterhalten könne.
Für diejenigen, die sich allerdings nicht impfen lassen wollen und sich dabei weiterhin auf ihre Grundrechte wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit berufen, sollten, wenn es nach Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Christian Pestalozza geht, diese Einschränkungen beibehalten, wenn nicht sogar verschärft werden.
"Der Staat hat eine Schutzpflicht, jedem Einzelnen gegenüber von uns und dazu gehört unter Umständen auch, dass er uns bevormunden muss, wenn wir sozusagen nicht vernünftig sind ... Wenn sich herausstellen sollte, was Gott sei Dank jetzt noch nicht der Fall ist, dass die Zahl der Impfunwilligen so groß ist, dass wir die sogenannte Herdenimmunität nicht erreichen, dann würde ich sehr dafür plädieren, dass ein Impfzwang eingeführt wird", so Prof. Dr. Pestalozza von der Freien Universität Berlin.
Doch nicht alle sind gewillt, die Aufrechterhaltung grundrechtlicher Einschränkungen für eine schnellere Überbrückung der Pandemie kritiklos hinzunehmen. Wie zum Beispiel die stellvertretende Vorsitzende der AfD, Beatrix von Storch, die mehr wissenschaftliche Beweise für die Rechtfertigung eines Sonderstatus für Geimpfte fordert: "Denn Sie müssen zunächst den Eingriff rechtfertigen. Für die Befreiung sagen Sie, braucht es wissenschaftliche Grundlagen. Ich möchte von Ihnen wissen, wie die Einschränkungen von Grundrechten wissenschaftlich belegt ist."
Auch weitere Fragen über die momentane Impfkampagne bleiben offen, insbesondere wie lange die Schutzwirkung bestehender Impfungen anhält und ob die Vakzine auch vor mutierenden Virusvarianten schützen. Laut Umfragen sind die meisten Menschen in Deutschland für Lockerungen für Geimpfte und Genesene.
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