Nicht genug ausgelastet? Hunderte Bundesbeamte jobben nebenbei

Eine Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion bestätigt: In dieser Legislaturperiode haben rund 450 Bundesbeamte überwiegend bezahlte Nebentätigkeiten in der Privatwirtschaft ausgeübt.

Eigentlich sollte man doch besonders in Berlin meinen, Bundesbeamte seien gut bezahlt. Doch diese arbeiten als Tester von Computerspielen, im Imbiss oder an der Edeka-Kasse – und das nebenbei. Besonders betroffen war das Ressort des Finanzministers und SPD-Kanzlerkandidaten Olaf Scholz. 200 Nebentätigkeiten seiner Beamten des Finanzministeriums werden hier aufgeführt.

Sie verdienten sich als Versicherungsvermittler, Kosmetikberater, Haustierversorger oder als Lehrer etwas dazu, halten Vorträge oder arbeiten als Mitgesellschafter eines Weinhandels. Offenbar lässt der weniger kräftezehrende Dienst für Finanzminister Scholz neben dem Wirecard-Aktienhandel auch noch andere Aktivitäten zu. 

Ein Finanzbeamter hatte laut dem Bericht sogar Zeit für eine Nebentätigkeit als Produkttester für Computerspiele. Und manch ein Bundesbeamter ist sich für nichts zu schade: So jobbte etwa ein Beamter des Familienministeriums nebenbei in einem Imbissbetrieb. Das Innenministerium erlaubte einer Beamtin zudem, nebenher bei Edeka an der Kasse zu arbeiten, schreibt die Rheinische Post.

Beim Austausch von Dienstleistungen mit der Privatwirtschaft machte der Bund einen besonders schlechten Schnitt: Die Bundesregierung hat in der laufenden Legislaturperiode mehr als 800 Beamte an Unternehmen ausgeliehen. Umgekehrt arbeiteten in dieser Periode bisher 28 externe Arbeitskräfte vorübergehend in den Bundesministerien mit, darunter die meisten im Auswärtigen Amt.

Ein gemeinsamer Gesetzentwurf von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken, der Ende April erstmals beraten wurde, soll auch Honorare für Vorträge im Zusammenhang mit der parlamentarischen Arbeit untersagen. Nebeneinkünfte sind ab 1.000 Euro im Monat oder 3.000 Euro im Jahr anzugeben. Beteiligungen an Kapital- sowie an Personengesellschaften müssen bereits ab fünf Prozent (bisher 25 Prozent) angezeigt und veröffentlicht werden. Einkünfte aus solchen Beteiligungen wie Dividenden oder Gewinnausschüttungen müssen ebenso offengelegt werden wie Aktienoptionen.

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