Der Streit um die Berechnung der Inzidenzzahlen im Kreis Kaiserslautern eskaliert zunehmend. Fünf Einwohner des Kreises haben nun Klage beim Bundesverfassungsgericht eingelegt.
Bei den Beschwerdeführern handelt es sich laut SWR aktuell um den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach, Ralf Hechler von der CDU, sowie zwei Einzelhändler, einen Gastronomen und einen Hotelier. Sie wollen, dass das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung auffordert, dass künftig auch die Zahl der in der Region lebenden US-Amerikaner, die Hechler mit 50.000 angibt, in die Berechnung der Inzidenzzahl einfließt. Bei einer Einwohnerzahl in einer Großregion mit 300.000 Menschen ist das nicht unerheblich.
Die US-Amerikaner werden nicht mit in die Inzidenzzahl einbezogen. Wenn sie sich aber mit dem Coronavirus infizieren, werden sie dem Robert Koch-Institut gemeldet und fließen in die Statistik mit ein. Die anderen vor Ort lebenden Menschen seien dadurch in ihren Grundrechten verletzt worden, und das habe Auswirkungen auf die Freiheitsrechte der Bürger, sagt Hechler.
Das RKI begründete dies damit, dass seinen Berechnungen die offiziellen Daten des Statistischen Bundesamtes zugrunde liegen. Da die US-Amerikaner aber nicht bei den deutschen Behörden gemeldet sind, tauchen sie in dieser Statistik nicht auf. Das RKI sagte dem SWR, dass es nicht beabsichtige, die Berechnung der Inzidenzzahl zu verändern. Ansonsten müsse man auch andere, nicht gemeldete Personengruppen einschließen – wie zum Beispiel Geflüchtete, Au-pair, Austauschstudenten oder Geschäftsreisende.
Dem widersprechen nun die fünf Beschwerdeführer aus dem Kreis Kaiserslautern vor dem Bundesverfassungsgericht. Im Landkreis Kaiserslautern wohnten 102.000 Menschen, aber auch mindestens 20.000 nicht gemeldete US-Amerikaner. Berücksichtige man diese Zahlen auf der einen Seite nicht und rechne auf der anderen Seite die infizierten US-Amerikaner zu den Infizierten-Zahlen dazu, begehe man einen doppelten statistischen Fehler.
Dieser sei erheblich und betrage mindestens zehn bis 15 Inzidenzpunkte, so die Beschwerdeführer. Mit weitreichenden Folgen: Einige der Beschränkungen, die im Moment im Kreis Kaiserslautern gelten, hätten nach Ansicht der Kritiker gar nicht in Kraft treten dürfen.
Außerdem verweisen die Beschwerdeführer auf mögliche zukünftige Einschränkungen der Grundrechte, die sich aufgrund der ihrer Ansicht nach unkorrekten Zahlen ergeben könnten. Als Beispiele werden eine mögliche Schließung der Schulen ab einer Inzidenz von 165 und eine mögliche Schließung der Einzelhandels-Geschäfte ab einer Inzidenz von 150 aufgeführt.
Die Kläger beteuern, es sei kein Problem, die Berechnungsgrundlage für die Inzidenzzahlen zu ändern. Alle erforderlichen Zahlen seien schließlich vorhanden. Auch das "Argument", dass eine Änderung der Berechnung durch das RKI in anderen Regionen mit Bezug auf andere Bevölkerungsgruppen zu statistischen Verzerrungen führen könnte, lassen die fünf Einwohner des Kreises nicht gelten. So gebe es wohl keine Region in Deutschland, bei der etwa ein Fünftel der Wohnbevölkerung nicht bei der Inzidenz-Berechnung berücksichtigt werde wie im Kreis Kaiserslautern.
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