Querdenker-Kundgebung vor dem Amtsgericht Weimar verboten

Eine Demonstration "zum Gedenken an den Rechtsstaat" hat die Stadtverwaltung Weimar verboten. Die sollte vor dem Amtsgericht stattfinden, gegen dessen Familienrichter ein Verfahren eingeleitet worden war. Die Polizei wird das Verbot am Samstag durchsetzen.

Die Stadt Weimar hat am Freitag eine Kundgebung der Querdenker für Samstag, den 1. Mai verboten. Die Kundgebung sollte vor dem Amtsgericht stattfinden. Der Ort war für das Verbot offenbar von Bedeutung.

Die Organisatoren der Kundgebung hatten zu einer Demonstration "zum Gedenken an den Rechtsstaat und aus Protest gegen Übergriffe gegen die Unabhängigkeit der Justiz" aufgerufen. Damit richteten sie ihren Protest gegen ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Erfurt gegen einen Amtsrichter von Weimar. Dieser hatte Anfang April die Maskenpflicht für zwei Weimarer Schüler aufgehoben. (RT DE berichtete.)

Zur Begründung für das Verbot der Kundgebung berief sich die Stadtverwaltung auf eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Dafür sprächen Erfahrungen mit Gewalt bei Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen und der Widerspruch zwischen angemeldeten Teilnehmerzahlen und der hohen Mobilisierung im Internet.

Wie der MDR Thüringen berichtete, wird die Polizei am Samstag mit Einsatzkräften aus ganz Thüringen und Unterstützung von der Bundespolizei präsent sein. Ersatzveranstaltungen blieben ebenfalls untersagt. Dies betreffe nicht die Kundgebungen des DGB und eines Bürgerbündnisses gegen Rechts.

In einer Pressemitteilung der Landespolizeiinspektion Jena vom 30. April heißt es:

"Durchreisende und Weimarer Bürgerinnen und Bürger werden daher dringend gebeten, am Samstagnachmittag die Innenstadt zu meiden."

Ein Veranstalter von den Querdenkern hat Rechtsmittel gegen das Verbot eingelegt. Der Anwalt Ralf Ludwig erklärte in den sozialen Netzwerken, er werde das Verbot nicht akzeptieren. Denn die Gründe seien "haarsträubend".

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