Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes von 2019 insofern mit den Grundrechten unvereinbar sind, als "hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen". Seinen Beschluss zu vier Verfassungsbeschwerden hat das Gericht am Donnerstag veröffentlicht.
Weiter heißt es: "Im Übrigen wurden die Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen." Vier Beschwerdeführer hatten die Beschwerden eingelegt, darunter mehrere natürliche Personen und zwei Umweltverbände. Die Beschwerden der Personen wurden (zum Teil) akzeptiert, die der Verbände zurückgewiesen.
Der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit schließe den Schutz vor Beeinträchtigungen durch Umweltbelastungen ein. Dadurch sind Menschen in ihren Grundrechten verletzt. Die Verbände dagegen, die sich als "Anwälte der Natur" bezeichnet hatten, haben keine Beschwerdebefugnis, die das Grundgesetz und das Verfassungsprozessrecht vorsehen.
Der Beschluss verpflichtet den Deutschen Bundestag, bis zum Ende des Jahres 2022 die Reduzierung von Emissionen an Treibhausgasen nach dem Jahr 2030 näher zu regeln. Dabei bis zum Jahr 2050 zu gehen hält das Gericht für übertrieben.
Jubeln können die Aktivisten von Fridays for Future, denn aus ihren Reihen kommen die in ihren Grundrechten verletzten Personen. So schrieb etwa Luisa Neubauer auf Twitter: "Wir haben gewonnen! Unserer Klimaklage vor dem Bundesverfassungsgericht wurde zugestimmt ... Klimaschutz ist unser Grundrecht ..." Dabei übertreibt Neubauer, denn genau genommen haben sie keine Klage geführt, sondern eine Beschwerde eingelegt.
Auch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier nimmt es mit den juristischen Begriffen nicht so genau. Er twittert: "Das Bundesverfassungsgericht hat heute ein großes & bedeutendes Urteil erlassen. Es ist epochal für Klimaschutz & Rechte der jungen Menschen ..." Das Gericht hat kein Urteil erlassen, es hat bloß einen Beschluss gefasst.
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