Das Bremer Oberverwaltungsgericht hat die Maskenpflicht für Grundschüler in dem Bundesland gekippt. Die Entscheidung wurde damit begründet, dass die Ausführungen zu den Voraussetzungen, unter denen eine Maskenpflicht gelte, zu unbestimmt seien. Allerdings war dies kein Grundsatzurteil. Nach Auffassung des Gerichts handele es sich bei der Maskenpflicht um eine generell geeignete Maßnahme, um der Corona-Situation an Schulen zu begegnen. Es handele sich dabei nicht um einen Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Bemängelt wurde jedoch die Formulierung in der Verordnung, wonach eine Maskenpflicht an Grundschulen ab einem Inzidenzwert von 100 immer dann gelte, wenn "sich dies nicht auf ein oder mehrere Ausbruchsgeschehen außerhalb von Schulen zurückführen lässt". Dies sei viel zu unbestimmt und damit ein Verstoß gegen die Grundsätze des Verwaltungsrechts. Eltern und Schülern sei es auf dieser Grundlage nicht möglich nachzuvollziehen, wann die Bedingungen erfüllt seien. Das Eilverfahren war von Eltern von Grundschülern angestrengt worden.
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(dpa/rt)