Baden-Württemberg: 20.000 Verstöße gegen nächtliche Ausgangssperren in sechs Wochen

Die möglichen nächtlichen Corona-Ausgangssperren ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 sorgen für Debatten. Auch die Frage, ob die Einhaltung der Maßnahme überwacht werden kann, steht im Raum. Laut Baden-Württembergs Innenminister Strobl sind Kontrollen durchführbar.

Die sogenannte Bundes-Notbremse soll nächste Woche im Parlament im Rahmen einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen werden. Damit sollen bundeseinheitliche Maßnahmen für Regionen mit vielen neuen Corona-Fällen möglich werden. Bereits am Dienstag hatte das Bundeskabinett die Änderung des Gesetzes beschlossen. Kommende Woche sollen die Neuerungen erst vom Parlament beschlossen werden und dann den Bundesrat passieren. 

Doch sowohl in einigen Ländern als auch in der Opposition gibt es Kritik. Vor allem die im Rahmen der Einheits-Notbremse vorgesehenen Ausgangsbeschränkungen zwischen 21.00 Uhr abends und 5.00 Uhr morgens sorgen für Diskussionen. Der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung oder eines dazugehörigen Gartens soll in diesem Zeitraum nicht erlaubt sein. Das Haus darf man nur mit einem triftigen Grund verlassen. Offiziell soll diese Beschränkung gelten, wenn etwa in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz über 100 liegt. Das bedeutet, dass binnen einer Woche mehr als 100 neue Corona-Fälle auf 100.000 Einwohner kommen.

Heftige Kritik kam etwa von der FDP, die die Ausgangssperre als "unverhältnismäßig" bezeichnete. FDP-Chef Christian Linder sagte etwa gegenüber der Augsburger Allgemeinen

"Pauschale und flächendeckende Ausgangssperren halten wir für unverhältnismäßig, sie sind ein zu großer Eingriff in die Freiheit. Außerdem bringen sie uns bei der Pandemiebekämpfung nicht weiter."

Es sei richtig, Partys in Wohnungen zu verhindern. Die gesamte Bevölkerung allerdings in ihrer Bewegungsfreiheit massiv einzuschränken, sei dafür nicht das geeignete Mittel, betonte Lindner.

Im Raum steht auch noch die Frage, wie und durch wen die Einhaltung der Maßnahme kontrolliert werden soll. Thüringens Innenminister Georg Maier etwa warnte davor, die Durchsetzung der Maßnahme auf die Polizei und das Ordnungsamt abzuwälzen. So sagte Maier gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND), dass gerade in einem Flächenland wie Thüringen die Polizei und die Ordnungsbehörden "Ausgangssperren nicht im ganzen Land überwachen und durchsetzen" könnten. Maier fügte hinzu:

"Ich wehre mich vehement dagegen, die Umsetzung dieser Maßnahmen auf die Polizei abzuwälzen. Gerade hier in Ostdeutschland ist das sehr sensibel."

Thüringens Innenminister wies gegenüber dem RND darauf hin, dass die Ausgangsbegrenzungen nur dann funktionierten, "wenn die Bevölkerung diese für richtig erachtet und akzeptiert". Deshalb komme es in erster Linie darauf an, "dass die Maßnahme gut kommuniziert und begründet wird".

Aus Baden-Württemberg kam der Hinweis, dass die Maßnahme durchaus kontrollierbar sei. So soll die Polizei in dem Bundesland mit rund elf Millionen Einwohnern zwischen Mitte Dezember und Anfang Februar rund 20.000 Verstöße gegen die Corona-Ausgangsbeschränkungen registriert haben. Innenminister Thomas Strobl sagte dem RND:

"In der Zeit vom 16. Dezember 2020 bis 2. Februar 2021 wurden durch die Polizei Baden-Württemberg 20.142 Verstöße gegen die damals geltenden nächtlichen Ausgangsbeschränkungen festgestellt."

Das mache "die Intensität der polizeilichen Kontrolltätigkeit deutlich", ergänzte der CDU-Politiker. Zwar appelliere man an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger, doch Strobel betonte: 

"Wer die erlassenen Verordnungen jedoch beharrlich missachtet, muss mit einer Anzeige und einer konsequenten Sanktionierung seines Fehlverhaltens rechnen."

Er ergänzte, dass die Kontrolle der Einhaltung der Corona-Maßnahmen grundsätzlich eine Sache der Kommunen sei. Doch die Polizei – die dem Land untersteht – bemühe sich in enger Abstimmung mit den Städten und Gemeinden, "die Einhaltung der erlassenen Verordnung flächendeckend zu überwachen".

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