Beim Landesverwaltungsamt in Thüringen gibt es derzeit eine "Flut von Anträgen" auf finanzielle Entschädigungen wegen zwangsverordneter Corona-Quarantäne mit Bezug auf § 56 des Infektionsschutzgesetz (IfSG), wie der MDR und die Süddeutsche Zeitung berichten.
Ein Sprecher der größten Thüringer Behörde sagte auf Anfrage der Süddeutschen Zeitung:
"Aktuell werden bis zu 700 Anträge täglich neu gestellt. In den Sommermonaten des vergangenen Jahres entsprach diese Zahl fast einem Monatseingang an Neuanträgen."
Ein Behördensprecher verriet dem MDR, in den ersten beiden Monaten des Jahres seien bereits 6,8 Millionen Euro ausgezahlt worden. Insgesamt belaufe sich die Auszahlungssumme für Anträge nach dem Infektionsschutzgesetz Ende März in Thüringen auf etwa 21 Millionen Euro. Die Ablehnungsquote sei vergleichsweise gering. Von rund 2.600 Anträgen in einer Woche Mitte März seien beispielsweise 243 Anträge durchgefallen.
Thüringen hat derzeit die mittels fragwürdigem PCR-Test festgestellten deutschlandweit höchsten Inzidenzwerte. Insgesamt erstatteten die Bundesländer bisher rund 150 Millionen Euro. Arbeitnehmer haben im Falle einer behördlich angeordneten Zwangsquarantäne oder erforderlicher Kinderbetreuung Anspruch auf Entschädigung.
Nach Angaben der Behörde gingen bisher mehr als 46.000 Anträge ein, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet. Davon seien aber erst knapp die Hälfte, etwa 21.000, entschieden. Bei den noch etwa 25.000 offenen Anträgen wird die Entschädigungssumme auf 32 Millionen Euro geschätzt. Die hohe Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge begründete die Behörde mit einer
"Reihe von Problemen, die von unvollständigen Anträgen bis zur Umstellung des Antragssystems auf ein digitales Verfahren und Softwareanpassungen reichen."
Nachtrag: Am Mittwoch erhielten wir eine Stellungnahme vom Pressesprecher des Landesverwaltungsamtes Thüringen, Adalbert Alexy zu unseren Fragen:
1. Bis Ende März haben für Anträge nach dem Infektionsschutzgesetz 21 Millionen Euro erstattet. Wieviel Geld ist dafür noch vorgesehen bzw. mit welchem Forderungsvolumen rechnen Sie noch?
"Angesichts der nicht einschätzbaren Entwicklung der Pandemie und der damit im Zusammenhang stehenden Dynamik bei den Neuanträgen – derzeit gehen jede Woche zwischen 2.000 und 3.000 Anträge ein – ist eine verlässliche Prognose nicht möglich.
Zum Stand 31.03.2021 wurden ca. 21 Mio. Euro ausgezahlt. Für die derzeit ca. 25.000 offenen Anträge ist grob geschätzt mit einem Entschädigungsvolumen von ca. 32 Mio. Euro zu rechnen."
2. Immer wieder wird über Probleme wegen langwieriger Verfahren wegen mangelnder Umstellung auf Digitalisierung berichtet. Erhalten Sie dabei Unterstützung vom Bildungsministerium in Erfurt bzw. auch Hilfen vom Bund?
"Für die Programmierung des länderübergreifenden Fachverfahrens ifsg-online und für die Migration des Datenbestandes (Übertragung in die Datenbank von ifsg-online) ist eine vom Bund beauftragte Firma verantwortlich."
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