Mit der am Dienstag durch das Bundeskabinett beschlossenen Novelle des Infektionsschutzgesetzes kommt die Corona-Testangebotspflicht sowohl für private als auch Unternehmen des öffentlichen Dienstes. Die Tests müssen mindestens einmal pro Woche durchgeführt werden.
Nicht festgelegt ist die Art der Tests. Bei direktem Körperkontakt gilt: zwei Tests pro Woche. Die Pflicht gilt ab Montag. Rechtlich ist es nicht möglich, Arbeitnehmer dem Zwang von Corona-Tests zu unterwerfen. Das Robert Koch-Institut warnt, dass ein negativer Testbefund lediglich bedeute, dass eine Person "weniger wahrscheinlich" ansteckend sei. Die Aussagefähigkeit eines Tests ist auf einen Tag begrenzt.
Auch die Pflicht für Arbeitgeber, ihren Mitarbeitern das Homeoffice zu ermöglichen, soll darin verankert werden. Die Wirtschaftsverbände wehren sich gegen die verpflichtenden Tests. Bundesfinanzminister Olaf Scholz nimmt die Hoffnung, dass die Unternehmen finanziell entlastet werden und die Corona-Tests vom Bund bezahlt werden.
Mindestens 90 Prozent der Unternehmen, so das Ziel der Regierung, sollten die Angestellten regelmäßig auf das Coronavirus testen. Da die Freiwilligkeit nicht funktionierte, folgt nun die Pflicht. Bisher gäbe es nur ein Angebot für etwa 60 Prozent der Beschäftigten.
Die Kosten für die Unternehmen werden auf sieben Milliarden Euro geschätzt. Für Unternehmen, die durch die Politik in der Pandemie eingebüßt haben, soll die Möglichkeit bestehen, die Kosten bei den Überbrückungshilfen anzurechnen. Die Wirtschaftsverbände warnten vor den Kosten und den Beschaffungsschwierigkeiten der Tests. Olaf Scholz sieht hier keinen Engpass. Es gäbe genügend Tests auf dem Markt.
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