Bayern: Gericht lehnt Eilantrag gegen Corona-Testpflicht für Unterricht in der Schule ab

Seit Montag gilt in Bayern eine generelle Corona-Testpflicht in den Schulen – sowohl für Kinder als auch Lehrkräfte. Nur mit einem negativen Testergebnis darf man zum Unterricht. Ein Eilantrag gegen die Regelung wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof abgelehnt.

Unabhängig von lokalen Inzidenzwerten – Zahl der neuen laborbestätigten positiven Coronabefunde auf 100.000 Einwohner binnen einer Woche – heißt es in Bayerns Schulen seit Montag: Nur mit einem negativen Corona-Test kann man am Unterricht in den Klassenräumen teilnehmen oder die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Die Regelung gilt sowohl für die Lehrkräfte als auch für die Kinder.

Laut mehreren Medienberichten soll es im Freistaat inzwischen einige Klagen gegen die Corona-Testpflicht an den Schulen geben. In einem Fall gab es bereits eine Entscheidung. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) lehnte am Montag in einem Eilverfahren den Antrag einer Grundschülerin ab, die Regelung "vorläufig außer Vollzug zu setzen".

In der Begründung heißt es etwa, dass "eine solche Testobliegenheit aufgrund der Infektions- und Gefährdungslage keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken" begegne. Weiter heißt es:

"Mit dieser infektionsschutzrechtlichen Anordnung könne den besonderen schulischen Bedürfnissen von Schülerinnen und Schülern sowie der Lehrkräfte Rechnung getragen werden."

Testpflicht für Klassenraum – jedoch mit Einschränkungen

Der negative Corona-Test bleibt für die Teilnahme am Präsenzunterricht somit weiterhin Voraussetzung, doch das Gericht macht zugleich Einschränkungen. Es machte klar, dass die Test-Teilnahme freiwillig sei. So heißt es in der Pressemitteilung:

"Das Gericht hat dabei klargestellt, dass die Testteilnahme im Hinblick auf den erforderlichen Schutz besonders sensibler Gesundheitsdaten und die Konzeption des Tests als bloße Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht ausschließlich freiwilliger Natur sei."

Demnach muss es für jene Schüler, die eine Testung verweigern, Unterrichtsangebote im Distanzunterricht geben. Kindern dürften demnach keine Bildungsnachteile durch die Nicht-Teilnahme bei den Corona-Tests entstehen.

Gegen den Beschluss des Senates gebe es keine Rechtsmittel.

Seit Montag müssen sich in Bayern alle Kinder – im Präsenzunterricht, im Wechselmodell oder in der Notbetreuung – zweimal pro Woche mit einem Schnelltest auf das Coronavirus in der Schule testen lassen. 

Mehr zum Thema - Bayern: Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag gegen Ausgangssperre ab – Klage weiter anhängig