Ingesamt 60 Euro sollte der 81 Jahre alte Rentner Kurt Keppner in Stuttgart zahlen. Er war am 11. März mit der Stadtbahn unterwegs, als er kontrolliert wurde. Seine Fahrkarte hatte er bei sich, aber dem Kontrolleur war er zu langsam. Man händigte ihm einen Schein aus, mit welchem er seine Fahrt beenden konnte. Allerdings war auf diesem Schein auch die Geldstrafe von 60 Euro vermerkt.
Er wandte sich an das Kundencenter der Stuttgarter Straßenbahnen (SSB). Dort zeigte er sein Seniorenticket vor. Letztlich musste der Rentner nur eine Bearbeitungsgebühr von sieben Euro zahlen.
Doch auch dies hält Keppner für inakzeptabel. Er überlegt, sich juristisch zu Wehr zu setzen:
"Die SSB-Haltung ist realitätsfremd und inakzeptabel."
Die SSB wehrt sich gegen den Vorwurf und verweist auf die bundeseinheitliche Regel, dass eine Strafe von 60 Euro fällig ist, wenn eine Person einen Fahrschein nicht vorzeigen kann. Es sei auch üblich, bei Nachreichen eines gültigen Fahrscheines eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.
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