Karlsruher Urteil: Neue Kosten für Geldüberweisungen

Unternehmen dürfen von ihren Kunden für Online-Bezahlungen per PayPal oder Sofortüberweisung eine Extra-Gebühr verlangen. Der deutsche Einzelhandelsverband begrüßt die Klärung, kritisiert nur die mögliche Weitergabe der Kosten und mahnt zur Transparenz.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat entschieden: Entgelte fürs Bezahlen per Banküberweisung, Lastschrift oder Kreditkarte seien zwar gesetzlich verboten. Jetzt der Haken für den Verbraucher: Hier werde aber Geld für die Einschaltung eines Dienstleisters verlangt, der noch zusätzliche Leistungen übernehme, beispielsweise die Prüfung der Bonität (Az. I ZR 203/19). Wie hoch er sich diese Leistung prozentual bezahlen lässt, hängt vom jeweiligen Dienstleister ab.

Ulrich Binnebößel vom Deutschen Einzelhandelsverband (HDE) sieht in dem Urteil des BGH endlich eine "erforderliche Klarheit, dass Zahlungsempfänger grundsätzlich Entgelte für Zahlungssysteme verlangen dürfen, wenn diese allein für die Nutzung dieser Systeme und nicht für eine damit im Zusammenhang stehende Nutzung einer Lastschrift, Überweisung oder Kreditkarte verlangt" werde. Sie würden damit nicht gegen öffentliches Recht verstoßen. Binnebößel weiter:

"Dennoch wird das Urteil voraussichtlich nichts an der aktuellen Handhabung des Handels ändern. Anbieter von Zahlungssystemen werden regelmäßig auch weiterhin eine Ungleichbehandlung bzw. Diskriminierung ihrer Zahlungsmittel vertraglich ausschließen und z. B. entsprechende AGB formulieren. Händler, die sich dann nicht an die Vereinbarungen halten, müssen mit einem Ausschluss rechnen."

Abgesehen von dieser rechtlichen Betrachtung seien Händler regelmäßig bemüht, ihren Kunden einen transparenten Check-out zu ermöglichen und komplexe Preisstrukturen zu vermeiden. Unterschiedliche Entgelte für bestimmte Zahlungsarten würden dem entgegenstehen.

Die Wettbewerbszentrale hatte ein Musterverfahren angestoßen, um die Frage grundsätzlich klären zu lassen. Ihre Klage gegen das Münchner Fernbus-Unternehmen Flixbus wiesen die BGH-Richter nun in letzter Instanz ab.

Sowohl bei PayPal als auch bei der Sofortüberweisung zahlt zunächst einmal der Händler je Transaktion. Nach dem BGH-Urteil steht es ihm dann frei, ob er die Gebühr direkt an den Kunden weiterreicht, der den Service nutzt. PayPal möchte nicht, dass das passiere, und hat Anfang 2018 seine allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend geändert. Flixbus hatte früher für beide Dienste Gebühren verlangt, zuletzt war das nicht mehr der Fall.

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