Der CSU-Landtagsabgeordnete Alfred Sauter reagierte schriftlich: "Die mir unterstellte 'Bestechung' für meine Abgeordnetentätigkeit ist ebenso wie die angebliche Verkürzung von diesbezüglichen Steuern abenteuerlich und konstruiert. Sie basiert auf Unterstellungen, die nicht zutreffen." So steht es in einer Erklärung Sauters vom Donnerstag.
CSU-Fraktionschef Thomas Kreuzer gibt Sauter noch eine Chance. Er habe diesen schriftlich aufgefordert, die gegen ihn von der Generalstaatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe bis Sonntag, 12 Uhr plausibel und nachvollziehbar auszuräumen.
Die Parteispitze um Markus Söder und Generalsekretär Markus Blume hatte Sauter nach Bekanntwerden der Korruptionsermittlungen aufgefordert, seine Parteiämter abzugeben. Außerdem drohten sie indirekt mit einem Parteiausschlussverfahren. Der Kritisierte ist unter anderem Chef der CSU-Finanzkommission und Kreisvorsitzender in Günzburg. Am Sonntag will sich auch der CSU-Bezirksvorstand Schwaben in einer Sondersitzung mit den Ermittlungen gegen Sauter befassen. Dabei wird auch die Einleitung eines Parteiverfahrens gegen den Abgeordneten besprochen.
Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung, des NDR und WDR gibt es Anhaltspunkte dafür, dass Sauter als Anwalt für die Vermittlung von Masken und andere Dienstleistungen hohe Beträge kassieren sollte. Insgesamt geht es um rund eine Million Euro, die Sauter ganz oder teilweise zukommen sollten oder bereits geflossen seien, schreibt die Süddeutsche Zeitung.
Insgesamt sind mittlerweile die Ermittlungen nach seinen Angaben auf fünf Beschuldigte ausgeweitet worden. Der CSU-Bundestagsabgeordnete Georg Nüßlein soll bei Geschäften mit Schutzmasken eine Provision in sechsstelliger Höhe erhalten haben.
CSU-intern wird erwartet, dass sich Sauter möglicherweise vorher erklärt. Dieser hatte schon Anfang des Monats gesagt, dass er bei einem Geschäft über die Lieferung von Schutzmasken an das bayerische Gesundheitsministerium einen Vertrag erstellt habe. Er sagte:
"Hinsichtlich des in der Öffentlichkeit kolportierten Vorwurfs eines zusätzlich zum Anwaltshonorar geleisteten Geldbetrags war von Anfang an beschlossen, den nach Abzug aller Steuern verbleibenden Nettoertrag gemeinnützigen Zwecken zuzuführen, was durch Familienangehörige und mich auch sichergestellt wurde."
Um welchen zusätzlichen Geldbetrag es ging, sagte er nicht. Theoretisch kann ein Mitglied aus der Fraktion ausgeschlossen werden, wenn es "in grober Weise gegen die Interessen der Fraktion verstößt" und "dadurch dem Ansehen der Fraktion in der Öffentlichkeit schweren Schaden zufügt".
CSU-Fraktionschef Kreuzer betonte: "Wer sich bei der Beschaffung von Masken und anderer Artikel in einer Pandemiesituation bereichert, schadet dem Ansehen unserer Fraktion in der Öffentlichkeit stark und kann nicht Mitglied unserer Fraktion bleiben."
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