Spahn darf Namen von Vermittlern bei Maskendeals nicht nennen – aus Datenschutzgründen

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte angekündigt, die Namen von Abgeordneten, die als Vermittler beim Kauf von Schutzmasken tätig waren, öffentlich zu machen. Doch nun stellte die Bundestagsverwaltung fest, dass die Namen nicht genannt werden dürfen – aus Datenschutzgründen.

Als Konsequenz der Maskenaffäre hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) angekündigt, die Namen aller Abgeordneten öffentlich zu machen, die im Zusammenhang mit der Beschaffung von Schutzmasken gegenüber dem Gesundheitsministerium in Erscheinung getreten sind. Der Gesundheitsminister sprach sich für "volle Transparenz in einem geordneten Verfahren" aus. Doch nun stellte sich heraus, dass dies wohl nicht möglich sein wird. Wie ein Sprecher der Bundestagsverwaltung gegenüber dem Handelsblatt erklärte, dürfen die Namen der Beteiligten nicht öffentlich gemacht werden:

"Gemäß der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben Mitglieder des Bundestages ein berechtigtes Interesse an der Vertraulichkeit von personenbezogenen Daten, die von der Freiheit des Mandats geschützt sind."

Der Sprecher des Bundestages wies darauf hin, dass die Bundestagsverwaltung nach der derzeitigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes nur zur Auskunft verpflichtet sei, soweit sich die geforderten Angaben "nicht auf einzelne Abgeordnete unter Namensnennung, sondern auf die Gesamtheit der Abgeordneten beziehen".

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) reagierte zurückhaltend auf Jens Spahn Ankündigung, die Namen der Beteiligten öffentlich zu machen, die sich im Zusammenhang mit der Beschaffung von Schutzmasken an das Gesundheitsministerium gewandt hatten. Durch die CDU-Schwarzgeldaffäre in den 90er-Jahren dürfte Schäuble mit der rechtlichen Situation um die Veröffentlichung von Namen vertraut sein. Sein Sprecher erklärte gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland:

"Solche Daten dürfen daher nur in begrenzten Ausnahmefällen herausgegeben werden."

Wenn eine entsprechende Einwilligung des Betroffenen vorliegt, sei die Veröffentlichung eines Namens jedoch rechtlich unbedenklich. Gegenüber Spahns Anfrage, dessen Ministerium sich mit der Bitte um Verfahrensvorschläge an die Bundestagsverwaltung gewandt hatte, äußerte sich Schäuble nur unwillig. Die Beantwortung von Fragen, die an das Bundesministerium für Gesundheit gerichtet sind, liege nicht in der Verantwortung des Bundestages, sondern beim Bundesministerium für Gesundheit, so Schäuble.

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