Das Saarland führt als erstes Bundesland ein Werbeverbot für "Artikel außerhalb des täglichen Bedarfs" ein. Das Werbeverbot soll für alle Geschäfte und Discounter gelten, die nach dem Schwerpunktprinzip während des Lockdowns ohne Einschränkungen ihr Warensortiment anbieten können.
Im Januar hatten Vertreter großer SB-Warenhäuser bei einem "Runden Tisch" mit dem saarländischen Wirtschaftsministerium zugesagt, auf sogenannte Non-Food-Werbung zu verzichten. Doch eine freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen habe nicht den gewünschten Erfolg erzielt, erklärte Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD).
Gerade vor dem Valentinstag hätten nach Ansicht der Politikerin einige Händler massiv für Produkte geworben, die nicht zum täglichen Bedarf gehören. Das sei nicht akzeptabel. Ab dem 22. Februar soll nun Werbung unter anderem für Kleidung, Elektronik und ähnliches deshalb untersagt sein. Die Wirtschaftsministerin geht aber davon aus, dass das Verbot sofort beachtet werde.
"Die freiwillige Selbstverpflichtung hat nicht bei allen zu einem Umdenken geführt – viele Geschäfte und Warenhäuser, die nach dem Schwerpunktprinzip weiter öffnen dürfen, haben auch in den vergangenen Tagen nicht auf teilweise umfangreiche Werbemaßnahmen verzichtet", so die SPD-Politikerin
Wie Rehlinger weiter sagte, sei die Entscheidung eine Frage der Solidarität mit dem geschlossenen Einzelhandel. Und sie sei auch wegen des Infektionsgeschehens geboten. Schließlich entstünden bei jedem Einkauf zusätzliche Kontakte, die vermieden werden sollten, so die Politikerin weiter. Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit Geldbußen zwischen 1.000 und 10.000 Euro rechnen. Das Verbot soll im Ministerrat am kommenden Dienstag beschlossen werden.
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