Haben deutsche Behörden Nawalny bei "Doku" zu Putins angeblichem Palast unterstützt?

Wladimir Putin verfüge insgeheim über einen Palast am Schwarzen Meer, behauptet der Politblogger Alexei Nawalny in einem aufwendig in Deutschland produzierten animierten "Dokumentar"-Film – dessen Kernaussage bereits widerlegt wurde. Nun erklärte der russische Außenminister Sergei Lawrow, dass es Hinweise gebe, dass deutsche Behörden, er verweist auch auf Geheimdienste, die Filmproduktion unterstützt hätten. RT DE fragte auf der BPK nach.

FRAGE RT DE:

Der russische Außenminister Lawrow hat angedeutet, dass es Hinweise gibt, dass bundesdeutsche Behörden Herrn Nawalny bei der Produktion und Recherche zu seinem sogenannten Dokumentarfilm unterstützt haben.

An die Sprecherin der Kanzlerin und an das BMI: Kann die Bundesregierung komplett ausschließen, dass bundesdeutsche Behörden ihn entsprechend bei Recherche und Produktion unterstützt haben?

Sprecher des Innenministeriums:

Ich kann Ihnen im Moment sagen, dass jedenfalls mir in diesem Moment keine Informationen über eine solche Unterstützung vorliegen. Derartig ist das nicht bekannt. Ich nehme die Frage aber noch einmal mit, prüfe das und kann dann auch noch eine Antwort nachliefern.

ZUSATZFRAGE RT DE:

Russland lässt jetzt mit internationalem Fahndungsgesuch Leonid Wolkow, den Wahlstabsleiter von Nawalny, suchen. Da es Berichte und Indizien gibt, dass sich Herr Wolkow in Deutschland aufhält, möchte ich fragen: Würden die deutschen Strafverfolgungsbehörden Russland bei der Festnahme unterstützen?

Sprecher des Innenministeriums:

Ich muss Sie um Verständnis bitten: Wir geben zu konkreten Personalien, in welchem Zusammenhang auch immer, grundsätzlich keine Auskünfte. Sie können aber davon ausgehen, dass die Zusammenarbeitsmechanismen, die international existieren, auch greifen.

Nachlieferung des Innenministeriums:

Ich verweise auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 1/540 der Abgeordneten MdB Hänsel mit folgendem Wortlaut:
 
"Für Herrn Alexej Nawalny wurden während seines Aufenthalts in Deutschland Schutzmaßnahmen durch das Bundeskriminalamt bzw. die zuständigen Landeskriminalämter getroffen. Hierzu bedurfte es keiner Veranlassung durch die Bundesregierung, die Maßnahmen erfolgten aufgrund der individuellen Gefährdungsbewertung der zuständigen Dienststellen. Hinsichtlich der dazugehörigen Kosten wird auf die Antwort der Bundesregierung zur Schriftlichen Frage 8-468 des Abgeordneten Sichert vom 8. September 2020 verwiesen. Weitere Unterstützung im Sinne der Fragestellung erfolgte nicht."

Darüber hinaus liegen im BMI keine Erkenntnisse vor."  

Mehr zum Thema - Lawrow: Deutsche Geheimdienste könnten Nawalny beim Film zu "Putins Palast" geholfen haben