Mehrfaches oder langes Tragen von Einwegmasken kann dazu führen, dass diese zerfusseln und somit zu gesundheitlichen Problemen führen. Das meldete die Gesellschaft für Toxikologie am 10. Januar der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie stützt sich dabei auf selbst durchgeführte Untersuchungen, bei denen sich aus gealterten Masken große Faserstücke gelöst haben.
Robert Landsiedel, stellvertretender Vorsitzender der Gesellschaft für Toxikologie warnt, "gealterte Einwegmasken können mehr Fasern freisetzen als neue Masken". Die Fasern gelangen zwar in der Regel nicht in die tieferen Atemwege und können daher dort auch keine schädliche Wirkung entfalten.
"Sie können jedoch möglicherweise die Haut, die Schleimhäute und die oberen Atemwege reizen."
Bereits im Oktober 2020 zeigte eine im World Allergy Organization Journal veröffentlichte Studie von Jan Hagemann und seinem Team von der Universitätsmedizin Mainz, dass das Tragen von Masken bei Probanden einen allergischen Schnupfen ausgelöst hat. Bei vorgenommenen Nasenspülungen konnte bei den Betroffenen Polypropylenfasern nachgewiesen werden, die mehrere Millimeter lang waren.
Trotz der nachweisbaren Einatmung der Fasern und deren reizende Wirkung gehen die Sprecher der Gesellschaft für Toxikologie nach Darstellung der dpa davon aus, dass es lediglich eine "vergleichsweise geringe Gesundheitsgefahr" gebe. "Die Verringerung der Risiken einer Infektion überwiegt hier bei Weitem". Auch das Verschlucken von Partikeln aus Masken stellt ihnen zufolge "ein zu vernachlässigendes Risiko" dar.
Kritisch zu sehen sei allerdings eine Verbreitung von nicht mit "CE" gekennzeichneten Produkten, die als potenzielle Gefahr für die Sicherheit der Anwender diskutiert würden. In einem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland wird die Hypothese geäußert, "dass von bestimmten Nicht-CE-FFP-Masken mehr Polypropylenfasern in den eingeatmeten Luftstrom gelangen, was zu einer Anhäufung auf der Nasenschleimhaut und potenziell in den gesamten Atemwegen führen könne".
Allerdings wird zugleich relativiert, dass eine CE-Kennzeichnung "kein Qualitätssiegel" sei. Mit diesem erkläre "ein Hersteller oder Vertreiber lediglich eigenverantwortlich, dass sein Produkt den geltenden europäischen Anforderungen genügt". Es ist derzeit nicht ersichtlich, "in welchem Umfang falsch gekennzeichnete oder qualitativ mangelhafte Masken" in Deutschland verkauft werden.
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(rt/dpa)