Das Justizressort des Berliner Senats plant, die in Berlin geltende Ausgangssperre zu kippen. Derzeit dürfen Berliner ihre Wohnung nur "aus triftigen Gründen verlassen", etwa zum Einkaufen oder um zur Arbeit zu gehen. Wie der Sprecher der Berliner Senatsverwaltung für Justiz, Sebastian Brux, am Montag mitteilte, sei die Beschränkung "juristisch fragwürdig, weil man die Berliner Bevölkerung zwingt, sich gegenüber dem Staat rechtfertigen zu müssen".
Justizsenator Dirk Behrendt (Bündnis90/Die Grünen) unterstützt zwar eine Verlängerung der derzeit geltenden Lockdown-Maßnahmen, halt die Ausgangssperre jedoch für nicht notwendig. Laut Brux ist die Ausgangssperre "erstens juristisch heikel und zweitens für die Pandemiebekämpfung nicht notwendig". Aus Sicht des Justizressorts könne man die Ausgangssperre "ersatzlos streichen":
"Solange Profifußball stattfinden und Läden teilweise geöffnet bleiben könnten, ist eine Ausgangssperre nicht zu rechtfertigen."
Bei der Ausgangssperre müsse es sich um eine "Ultima Ratio" handeln, erklärte Brux weiter. Der Berliner Senat berät am Mittwoch über eine Verlängerung des Lockdowns. Mögliche Änderungen, die eine Abschaffung der Ausgangssperre betreffen, können erst am 10. Januar in Kraft treten. Berlin befindet sich seit dem 16. Dezember 2020 im "harten" Lockdown, bei dem Schulen und zahlreiche Geschäfte geschlossen wurden.
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