Bis Ende 2022 ist geplant, dass 600 staatliche Dienstleistungen online getätigt werden können. Hierzu ist es notwendig, jedem Bürger eine elfstellige Ziffer zuzuteilen. Diese soll ihm dann den digitalen Zugang zu Dienstleistungen ermöglichen, wodurch lange Wege erspart bleiben. Behörden wiederum sollen auf diese Weise Informationen austauschen können.
In einigen Ländern wie Schweden ist dies bereits Standard. Ohne die Bürgernummer ist dort kein Zugang zu Sozialleistungen möglich, selbst ein Corona-Test bleibt verwehrt. Die Bürgernummer besteht aus den Geburtsdaten, denen eine vierstellige Ziffer angehängt ist.
Das Bundesinnenministerium in Deutschland schlägt die Steueridentifikationsnummer als Kennziffer für deutsche Bürger vor. Frühere Versuche, Bürger mit Nummern zu versehen, scheiterten an der Erinnerung an die Geschichte des Landes. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Ulrich Kelber, hatte das Vorhaben abgelehnt.
Es wurde dahingehend modifiziert, dass es den Bürgern ermöglicht werden soll, wer zu welchem Zeitpunkt Zugriff auf die Daten gehabt hat.
Kelber sprach von "verfassungsrechtlichen und datenschutzrechtlichen" Vorbehalten. Es bestehe die Gefahr einer "vollständigen Registrierung und Katalogisierung der Persönlichkeit". Als Alternative schlägt er "bereichsspezifische Identitätskennzeichen" vor. Ein Beispiel hierfür ist Österreich. Hier werden in einer Zentralstelle mittels kryptografischer Verfahren Nummern für Behörden ermittelt, die benutzerspezifisch sind, aber nicht zurückermittelt werden können und damit vor Datenmissbrauch schützen.
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